18.08.2023
1. Vorrang dinglicher Vorkaufsrechte Ein dingliches Vorkaufsrecht geht dem gesetzlichen des Mieters aus § 577 Abs. 1 BGB jedenfalls dann vor, wenn es nach Satz 2 dieser Vorschrift zugunsten eines Familienangehörigen bestellt wurde. BGH, Beschl. v. 27.4.2023 – V ZR 58/22 2. Reichweite der Ansprüche aus § 1004 BGB bei Störung von Immobiliareigentum Der Grundstückseigentümer kann aus § 1004 […]