UNSER PODCAST – HÖREN SIE REIN
Was gibt es für Neuigkeiten im Erbrecht? Welche Themen bewegen die Erbrechtler und ihre Mandanten?
Hören Sie genau hin, wenn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze diese und weitere Fragen im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen beantwortet.
ALLE BEITRÄGE RUND UM ERBRECHT – LESEN LOHNT SICH
ZErberus hat kürzlich eine Mandantin in einer mündlichen Verhandlung vertreten, in der der gegnerische Rechtsanwalt seine schon schriftsätzlich vorgetragenen Argumente auf eine ganz besondere Art bekräftigen wollte: In seiner 35-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe er den Pflichtteilsanspruch immer in der Weise berechnet, in der er es auch im vorliegenden Fall getan habe.
Zum Glück für ZErberus, der diese Erwägung deshalb nicht selbst äußern musste, warf die die Richterin die Frage auf, ob sich allein aus der Berufserfahrung eine Vermutung zugunsten des besseren Sacharguments ableiten lasse.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Die Patientenverfügung" (Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler), "Landwirtschaftserbrecht: Höfeordnung, BGB-Landguterbrecht und GrdstVG-Zuweisungsverfahren" (Graß), "Praxis- und Formularbuch zum Registerrecht, Formularbuch" (Ries (Hrsg.)) und viele mehr.
Im Jahressteuergesetz 2024 beabsichtigte der Gesetzgeber, die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH zur Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit in bestimmten Fällen zu ziehen:
Im Urt. v. 12.10.2023 (C-670/21, DStR 2023, 2334) hatte der EuGH den Ausschluss des § 13d ErbStG (10 %-iger Wertabschlag für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien) für das Drittgebiet als europarechtswidrig angesehen. Insbesondere das von der Bundesrepublik vorgetragene Argument, die Regelung diene dem Schutz von knappem Wohnraum im EU-/EWR-Raum, insbesondere natürlich in Deutschland, wurde wegen der undifferenzierten Begünstigung von Ballungsgebieten und ländlichen Regionen (letztere ohne vergleichbaren Druck) nicht anerkannt.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "KEHE Grundbuchrecht Kommentar" (Keller/Munzig (Hrsg.)), "BGB Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse: §§ 311, 311a-c (Vertragsschluss) Kommentar" (Staudinger), "Die Testamentsvollstreckung mit internationalen Bezügen" (Weber/Weber) und viele mehr.
Köln hat eine, München hat schon seit Längerem eine, Berlin hat selbstverständlich eine, Leipzig und Dresden haben erst kürzlich eine erlassen – die Rede ist von Zweckentfremdungssatzungen oder auch Satzungen zum Schutz von Wohnraum.
In Zeiten eines immer angespannteren Mietmarktes haben schon in den vergangenen Jahren immer mehr Städte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die sog. Zweckentfremdung von Wohnraum zu verbieten und (angeblich) geeignete Maßnahme zur Wiederherstellung der Wohnnutzung anzudrohen. In vielen weiteren Gemeinden werden derzeit politische Diskussionen über den Erlass einer solchen Satzung geführt.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG Kommentar" (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz (vormals Riedel/Sußbauer)), "Handbuch Sozialrechtsberatung – HSRB" (Fasselt/Schellhorn/Homann/Schwengers (Hrsg.)), "Der digitale Nachlass -
Mit besonderem Augenmerk auf die notarielle Praxis" (Gumilar) und viele mehr.
Das Familienheim ist offenbar nach wie vor eines der Lieblingsthemen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung. Kaum eine Vorschrift des ErbStG ist Gegenstand so vieler Entscheidungen wie § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) bis c) ErbStG.
Welche Vorgänge beim Erwerb des Familienheims von Todes wegen begünstigt sind (nur der Erwerb von Eigentum und Miteigentum) und welche beim Erwerb durch den Ehegatten zu Lebzeiten (auch die Befreiung von Verbindlichkeiten sowie die Übernahme nachträglicher Anschaffungs- und Herstellungskosten), ist zwischenzeitlich ebenso ausführlich geklärt wie die Frage, was unter einem unverzüglichen Beginn der Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken zu verstehen ist.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Prozesse in Sozialsachen" (Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)), "Formularbuch Familienrecht" (Grziwotz/RaudeKölner), "Handbuch Pflichtteilsrecht" (Mayer/Süß/Riedel/Bittler) und viele mehr.