UNSER PODCAST – HÖREN SIE REIN

Was gibt es für Neuigkeiten im Erbrecht? Welche Themen bewegen die Erbrechtler und ihre Mandanten?

Hören Sie genau hin, wenn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze diese und weitere Fragen im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen beantwortet.

ALLE BEITRÄGE RUND UM ERBRECHT – LESEN LOHNT SICH

Zum 1.1.2023 gab es in Deutschland rund 6.700 Notare. Von diesen sind ca. 1.500 Nur-Notare und ca. 5.600 Anwaltsnotare. Die Anzahl der Notarinnen und Notare nimmt seit Jahren kontinuierlich ab, u.a. auch, weil offene Stellen mangels Bewerber nicht besetzt werden können. Dies führt dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen insbesondere in der Fläche zunehmend schwieriger wird.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Kostentabelle für Notare" (Bayerischer Notarverein e.V. (Hrsg.)), "Internationales Erbrecht" (Hausmann), "EuInsVO – Kommentar" (Schmidt) und viele mehr.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor.
Grabbeigaben sind seit jeher in vielen Kulturen Bestandteil von Bestattungsritualen. Sie dienen als Mittel der Ehrung und Respektbekundung gegenüber den Verstorbenen und fungieren hierneben als Mittel zur Aufrechterhaltung der emotionalen Verbindung der Hinterbliebenen zum Erblasser über dessen Tod hinaus. Die Frage, ob die Eheringe des Verstorbenen mit ins Grab gelegt werden, ist nicht nur eine höchst persönliche Entscheidung des Erblassers.
In der Regel setzt sich der „potentielle“ Mandant vorab telefonisch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung, um einen Termin mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Bereits im Rahmen dieses ersten telefonischen Kontaktes ist es sinnvoll, Informationen zum Inhalt der möglichen Beauftragung sowie der Dringlichkeit einer Terminsvereinbarung durch die Kanzleimitarbeiter abfragen zu lassen. Gerade im Bereich der erbrechtlichen Mandate ist in die eingesetzten Mitarbeiter ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein zu setzen.
Es gibt viele Fragen, an die der Berater in der Situation der Testamentsgestaltung bei der Sachverhaltsaufklärung denken muss. Die Frage nach den vorehelich gezeugten Kindern ist ebenso zu nennen wie die Frage nach dem möglicherweise noch bestehenden Immobiliendarlehen, welches mancher Mandant in der Erwartung unerwähnt lässt, dass es ja bei seinem späteren Versterben längst zurückgezahlt sein wird. Während viele dieser Fragen sicher bei jedem Berater auf der – zumindest gedanklichen – Checkliste stehen, stehen andere Fragen der Sachverhaltsaufklärung etwas im Hintergrund.

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