UNSER PODCAST – HÖREN SIE REIN
Was gibt es für Neuigkeiten im Erbrecht? Welche Themen bewegen die Erbrechtler und ihre Mandanten?
Hören Sie genau hin, wenn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze diese und weitere Fragen im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen beantwortet.
ALLE BEITRÄGE RUND UM ERBRECHT – LESEN LOHNT SICH
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht" (Breyer/Najdecki), "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Handkommentar" (Hömig/Wolff/Kluth), "Der Erbnachweis gegenüber Kreditinstituten in der Dogmatik des deutschen Privatrechts" (Schlereth) und viele mehr.
Der deutsche Gesetzgeber hat sich über fast 15 Jahre als zuverlässiger „Fall-Lieferant“ für den Europäischen Gerichtshof erwiesen. Man denke nur an die Fälle Mattner, Hünnebeck, Block, Jäger u.v.a. Sie stammen aus der Zeit, als man sich die Fälle über die Nennung der Klägernamen vor der Verschärfung des Datenschutzes noch leicht merken konnte.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Internationales und Europäisches Familienrecht" (Hausmann), "Immobilien klug vererben - Steueroptimierende Gestaltungen" (Klümpen-Neusel), "Erbrecht - Lehrbuch mit Fällen" (Zimmermann) und viele mehr.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Moderne Familienstrukturen" (Bayer/Harke), "BeurkG – Beurkundungsgesetz Kommentar" (Grziwotz/Sauer/Heinemann), "Das Recht des Todes - Grundlegung einer juristischen Thanatologie" (Muscheler) und viele mehr.
Während heute das notarielle Nachlassverzeichnis ganze Bücher füllt und juris.de aus jüngerer Zeit über 400 gerichtliche Entscheidungen zu § 2314 BGB verzeichnet, umfasste die Kommentierung in der 1. Auflage des Palandt – Kurzkommentar zum BGB (1939) lediglich sechs Randnummern. Auf die heute übliche „Grüneberg – Telegrammsprache“ konnte 1939 noch weitestgehend verzichtet werden. Die Norm des § 2314 BGB war – dies sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben – im Wortlaut identisch mit der heutigen Fassung.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen" (Anders/Gehle), "Internationales Familienrecht" (Andrae), "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Kommentar mit Bewertung und ErbSt-DBA" (von Oertzen/Loose/Stalleiken) und viele mehr.
In der Rubrik „Literaturkritik: Erbrecht“ stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. In diesem Monat geht es u.a. um die Titel "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" (Goebel/Kraemer (Hrsg.)), "Handbuch der Stiftung" (Götz/Pach-Hanssenheimb), "Erbrecht in Europa" (Süß) und viele mehr.
ZErberus hat kürzlich eine Mandantin in einer mündlichen Verhandlung vertreten, in der der gegnerische Rechtsanwalt seine schon schriftsätzlich vorgetragenen Argumente auf eine ganz besondere Art bekräftigen wollte: In seiner 35-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe er den Pflichtteilsanspruch immer in der Weise berechnet, in der er es auch im vorliegenden Fall getan habe.
Zum Glück für ZErberus, der diese Erwägung deshalb nicht selbst äußern musste, warf die die Richterin die Frage auf, ob sich allein aus der Berufserfahrung eine Vermutung zugunsten des besseren Sacharguments ableiten lasse.