Kategorie: Gebührenrecht

Gebührenrecht 2023 #05

Gebührenrecht 2023 #04

Zum Übergangsrecht 2020/2021 gibt es sehr wenige Entscheidungen, was vermutlich daran liegt, dass die neue Übergangsregelung sehr klar und eindeutig gefasst ist. Auch die Frage der Anwendbarkeit des alten oder neuen Rechts auf den Pflichtverteidiger ist eindeutig geregelt. Von daher verwundert es, dass es erst einer Erinnerung bedurfte, um den Urkundsbeamten auf die richtige Fährte zu bringen.
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