Kündigungsschutz, Abmahnung, Standardanfragen von Arbeitgebern: Gerade im Arbeitsrecht gibt es viele Vorgänge, die sich strukturieren, vorbereiten und teilweise automatisieren lassen. Doch wo entlastet Legal AI tatsächlich schon heute und wo bleiben anwaltliche Erfahrung, strategische Einordnung und Verhandlungskompetenz unersetzlich? Julia Schmidt spricht mit Dr. Christopher Runte, Geschäftsführer der Lawsuite AI GmbH, über den praktischen Einsatz von KI im Arbeitsrecht, neue Beratungsmodelle und die Bedeutung verlässlicher juristischer Quellen.
Herr Dr. Runte, wo entlastet Legal AI im Arbeitsrecht heute schon ganz konkret?
Runte: Technologisch ist schon heute sehr viel möglich. Im Arbeitsrecht wäre es beispielsweise denkbar, eine Kündigungsschutzklage vom ersten Mandantenkontakt über die Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung bis weit ins Verfahren hinein so zu unterstützen, dass sich der anwaltliche Arbeitsaufwand um rund 80 Prozent reduziert. Gerade in der frühen Phase – also bei der Erfassung des Sachverhalts, der Sichtung von Kündigung, Arbeitsvertrag und Abmahnungen oder der Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung – lässt sich heute schon viel standardisieren.
Im weiteren Verfahren, etwa bei langen Schriftsätzen, wird es aufwendiger. Dort zeigt sich der Unterschied zwischen standardisierbarer Vorarbeit und dem, was weiterhin stark von Erfahrung, Verhandlungstaktik und prozessualer Einschätzung lebt. Technisch wäre auch das möglich, aber der Aufwand, eine solche KI dafür aufzusetzen, ist deutlich höher.
Warum eignet sich gerade das Arbeitsrecht besonders gut für Legal AI?
Runte: Zum einen, weil die Datenlage im Arbeitsrecht besonders gut ist. Das Rechtsgebiet ist stark von der Rechtsprechung geprägt, mit der ein System arbeiten kann. In anderen Rechtsgebieten ist das oft schwieriger – etwa im Gesellschaftsrecht, zu dem es viel weniger Rechtsprechung gibt.
Zum zweiten gibt es im Arbeitsrecht viele typische Einstiegsfragen und wiederkehrende Standardsituationen, an denen sich Nutzer wie Entwickler gut herantasten können. Gleichzeitig ist das Rechtsgebiet komplex genug, dass es auch künftig spezifische, anspruchsvolle Lösungen braucht.
Und schließlich ist das Arbeitsrecht natürlich auch wirtschaftlich ein großes und relevantes Feld. Genau diese Mischung macht es für den Einsatz von Legal AI besonders interessant.
Warum setzen viele Kanzleien KI trotz der Möglichkeiten noch nicht konsequent ein?
Runte: Der Knackpunkt ist derzeit, dass sich viele Kanzleien im „Innovator’s Dilemma“ befinden. Das ist nachvollziehbar: Viele verdienen mit ihren bestehenden Modellen noch gut und stehen deshalb wirtschaftlich noch nicht unter genügend Druck, Effizienzmodelle konsequent umzusetzen. Technologisch ist vieles möglich, betriebswirtschaftlich ist es vielerorts noch nicht angekommen.
Ein wesentlicher Treiber wird deshalb Wettbewerbsdruck sein. Es werden neue Player auf den Markt kommen, die klassische Kanzleiformate aufbrechen und mit konsequenten AI-First-Angeboten auftreten – sowohl aus bestehenden Kanzleien heraus als auch in Form neu gegründeter, spezialisierter Kanzlei-Start-ups.
Wo liegt für Kanzleien konkret das größte wirtschaftliche Potenzial?
Runte: Mit einer spezialisierten KI kann sich eine Kanzlei auf ein bestimmtes Thema sehr fokussiert aufstellen, nischiger arbeiten und deutlich effizienter beraten. Dadurch lässt sich bei geringerem Aufwand mehr Geschäft abdecken als in der klassischen Beratung.
Wie sieht eine effizientere Beratung konkret aus?
Runte: Im Kern ist sie hybrid: Der Einstieg erfolgt über KI. Sie übernimmt große Teile der Sachverhaltsermittlung, wertet Unterlagen aus und recherchiert die Rechtslage.
Der Anwalt konzentriert sich dann auf das, wofür es zwei Examina und eine Zulassung braucht: Erfahrung, Verhandlung, strategische Einschätzung und die Entwicklung einer tragfähigen Mandatsstrategie. Er startet dadurch nicht mehr bei null, sondern auf einer deutlich besseren Informationsbasis. Die KI liefert eine fundierte Vorarbeit, auf deren Grundlage der Anwalt gezielter entscheiden kann, welche Linie im konkreten Fall sinnvoll ist.
Daraus entstehen neue Modelle, etwa Abo-Beratung oder andere effizientere Formen spezialisierter Rechtsberatung.
Wie wird Legal AI im Arbeitsrecht künftig in die Abläufe von Mandanten eingebunden?
Runte: Wir gehen davon aus, dass KI künftig nicht nur auf dem Schreibtisch des Anwalts stattfindet, sondern auch stärker in die Systeme der Mandanten eingebunden wird. Gerade im Arbeitsrecht wird es auf Dauer nicht dabei bleiben, dass Mandanten einzelne E-Mails schicken, die dann manuell abgearbeitet werden.
Denkbar ist vielmehr eine engere Einbindung in bestehende HR-Systeme. So könnten relevante Daten zu Beschäftigungsdauer, Vertragsgrundlagen oder bisherigen Maßnahmen schneller verfügbar sein und arbeitsrechtliche Fragestellungen strukturierter vorbereitet werden.
Könnte es auch passieren, dass Mandanten sich künftig verstärkt selbst vertreten, weil sie KI nutzen?
Runte: In einfachen, stark standardisierten Konstellationen ist es durchaus denkbar, dass Parteien sich künftig häufiger selbst vorbereiten oder mit KI-Unterstützung auftreten – gerade dort, wo wirtschaftlich wenig auf dem Spiel steht und der Fall rechtlich nicht besonders komplex ist.
Anders sieht es bei emotionalen oder wirtschaftlich riskanten Fällen aus. Gerade im Arbeitsrecht gilt das zum Beispiel für Kündigungsschutzkonstellationen: Dort gibt es zwar viele standardisierbare Elemente, gleichzeitig brauchen Mandanten häufig Erfahrung, Einordnung und eine starke anwaltliche Begleitung. Genau deshalb bleibt anwaltlicher Rat dort zentral – auch wenn KI einen großen Teil der Vorarbeit übernehmen kann.
Ist KI für Kanzleien also eher eine Gefahr?
Runte: Für manche Kanzleien kann das durchaus ein Risiko sein. Ich vergleiche das gern mit Unternehmen wie Nokia oder Carl Zeiss: Wer technologische Umbrüche verschläft, kann schnell an Bedeutung verlieren. Wer dagegen sein Know-how in neue Modelle übersetzt, kann daraus enorme Chancen entwickeln.
Für Kanzleien heißt das ganz praktisch: Wer sich früh mit KI auseinandersetzt und neue, effizientere Beratungsmodelle entwickelt, kann profitieren. Wer dagegen allein auf bisherige Mandatsgewinnung, klassische Abläufe und hohe Stundensätze setzt, könnte unter Druck geraten.
Worin überschätzen Kanzleien derzeit die Möglichkeiten von KI und worin unterschätzen sie sie?
Runte: Unterschätzt wird aus meiner Sicht, wie stark die Qualität von den zugrunde liegenden Quellen abhängt.
Überschätzt wird dagegen oft, wie weit KI den menschlichen Teil anwaltlicher Arbeit ersetzen kann. Mandanten interessiert am Ende nicht nur die Rechtslage – sie wollen ihr Problem gelöst bekommen. Genau dort bleiben Erfahrung, Einordnung, Kommunikation und Verhandlung zentral.
Viele Kanzleien fragen sich: Wo fängt man an? Was wäre ein realistischer erster Schritt?
Runte: Zunächst einmal: ausprobieren. Kanzleien sollten ein Gefühl dafür entwickeln, was KI im juristischen Alltag schon zuverlässig leisten kann und wo ihre Grenzen liegen.
Das kann mit einfachen Anwendungsfällen beginnen. Im Arbeitsrecht bieten sich dafür zum Beispiel typische Einstiegsfragen rund um Kündigung, Abmahnung oder wiederkehrende Arbeitgeberanfragen an. Wenn mit sensiblen Mandatsdaten gearbeitet wird, sollte dafür natürlich eine datenschutzkonforme Legal-AI-Lösung genutzt werden.
Im nächsten Schritt geht es darum, die eigenen Schwerpunkte zu identifizieren und zu prüfen, an welcher Stelle KI echten Mehrwert schaffen kann – nicht nur intern, sondern auch für Mandanten.
Sie empfehlen als Kanzleilösung eher Legal AI als eine allgemeine KI: Wo liegen die entscheidenden Unterschiede?
Runte: Richtig. Die Unterschiede zeigen sich auf mehreren Ebenen. Grundvoraussetzung ist die sichere, datenschutz- und berufsrechtskonforme Umgebung: Sensible Mandatsdaten sollten nicht in beliebige Systeme eingegeben werden. Schon deshalb reicht eine allgemeine KI-Lösung für viele anwaltliche Anwendungsfälle nicht aus.
Eine gute Legal-AI-Lösung sollte aber nicht nur sicherer, sondern auch besser sein als generische KI-Angebote. Das betrifft insbesondere die Fähigkeit, Rechtsfragen verlässlich zu recherchieren. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern von Legal-AI-Lösungen. Manche Anbieter nutzen hier nur die Intelligenz von ChatGPT und Co. Das führt schnell zu Enttäuschungen. Andere binden Verlagsinhalte ein und erzielen so deutlich bessere Ergebnisse.
Warum sind belastbare juristische Quellen für anwaltliche KI-Anwendungen so entscheidend?
Runte: Die Qualität juristischer KI hängt ganz wesentlich von den zugrunde liegenden Quellen ab. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass das Sprachmodell nicht einfach irgendein angelerntes Allgemeinwissen über deutsches Recht wiedergibt, sondern mit verlässlichen juristischen Fachquellen arbeitet.
Bei Lawsuite stammen diese Inhalte unter anderem aus den Werken des Deutschen Anwaltverlags. Das System gleicht also den konkreten Sachverhalt mit einschlägigen juristischen Quellen ab, statt bloß auf allgemeines Modellwissen zurückzugreifen.
Für Anwälte ist das aus zwei Gründen wichtig: Erstens steigt die juristische Belastbarkeit der Ergebnisse. Und zweitens bleibt die Antwort nachvollziehbar, weil sich die zugrunde liegenden Quellen prüfen und vertiefen lassen. Gerade für Praktiker ist das entscheidend, weil sie schon aus berufsrechtlichen Gründen die Recherche der KI persönlich überprüfen müssen.
Wie stellen Sie sicher, dass die Informationen aktuell bleiben?
Runte: Einerseits durch hochwertige, aktuelle Literaturlieferungen – etwa aus juristischen Fachwerken. Andererseits ergänzen wir das mit aktuellen Quellen, zum Beispiel Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts. So können auch neue Entwicklungen berücksichtigt werden, bevor Entscheidungen im Volltext veröffentlicht vorliegen.
Gerade im Arbeitsrecht ist das relevant, weil neue Entscheidungen oft früh praktische Wirkung entfalten – lange bevor sie in Kommentierung und Alltag vollständig verarbeitet sind. Das gilt nicht nur für neue BAG-Entscheidungen, sondern auch für änderungssensible Fragen wie Mindestlohn, Pfändungsfreigrenzen oder Beitragsbemessungsgrenzen.
Was muss Legal AI in den nächsten Jahren noch besser können, um für Kanzleien wirklich den nächsten Schritt zu machen?
Runte: Zwei Felder sind aus meiner Sicht besonders wichtig. Das eine ist das Schreiben wirklich langer, komplexer Schriftsätze – hier ist KI noch nicht so weit, wie viele es sich wünschen. Das andere ist die stärkere Einbindung des Mandanten, etwa über Schnittstellen zu Unternehmenssystemen. Gerade dort liegt für das Arbeitsrecht noch viel Potenzial.
Was wünschen Sie sich für den Umgang der Anwaltschaft mit KI in den nächsten Jahren?
Runte: Ich wünsche mir, dass die Anwaltschaft die Chance erkennt und sich strategisch darauf einstellt – auch wenn das bedeutet, bestehendes Einstiegsgeschäft teilweise zu kannibalisieren. Wer das jetzt aktiv angeht, kann daraus einen echten Vorsprung gewinnen.
Gleichzeitig wünsche ich mir, dass in dieser Entwicklung der eigentliche Wert anwaltlicher Arbeit sichtbar bleibt: Erfahrung, Einordnung, Vertrauen und Durchsetzung werden auch künftig zentral sein. Entscheidend wird nur sein, sich nicht darauf zu verlassen, dass das bisherige Modell aus Stundensätzen und klassischer Mandatsgewinnung automatisch trägt.
Vielen Dank für das Gespräch, Herr Dr. Christopher Runte. Für Kanzleien wird entscheidend sein, technologische Möglichkeiten mit anwaltlicher Erfahrung, Einordnung und Verantwortung zu verbinden.










