„Quod non est in actis, non est in mundo“ – Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt. Dieser hergebrachte Grundsatz gilt immer noch – und er beschreibt eine Wahrheit, die in der Strafverteidigung besonders eindrücklich ist: Die Akte ist der Fall. Wer die Akte nicht beherrscht, beherrscht den Fall nicht. Und genau hier liegt das Problem: Strafrechtliche Akten können hunderte, tausende, manchmal zehntausende Seiten umfassen – und sie müssen nicht nur gelesen, sondern strukturiert erfasst, aufbereitet und jederzeit zugreifbar gemacht werden.
Mit dem hier vorgestellten Werkzeug können Sie leichter mit der Akte hantieren. Strukturierte Übersichten über den Akteninhalt – Inhaltsverzeichnisse, Personenverzeichnisse, Chronologien, Beziehungsübersichten – ermöglichen die schnelle Orientierung und das gezielte Arbeiten mit der Akte. Das Problem ist nur: Solche Übersichten zu erzeugen, ist schwerfällig und zeitaufwändig. Es sind Stunden, manchmal Tage mühsamer Handarbeit. Das macht jetzt die KI für Sie – natürlich auch hier wieder unter strikter Beachtung von Datenschutz und Berufsrecht.
Aber – und das ist entscheidend – Sie dürfen durch die KI nicht „dumm werden“. Die KI nimmt Ihnen die Extraktion ab, die Zusammenführung der Fundstellen, der Beziehungen, der Chronologien. Aber Sie müssen die Akte trotzdem selbst lesen. Die gesamte Akte. Es ist kein agentisches, also kein autonomes System, das alles für Sie erledigt. Es ist ein Werkzeug, das die mühsame, mechanische Erfassungsarbeit übernimmt – die Arbeit, die bisher häufig wissenschaftliche Mitarbeiter, Referendare oder junge Kolleginnen und Kollegen geleistet haben und die dabei manchmal auch Fehler gemacht haben. Diese werden durch die KI auf keinen Fall ersetzt – sie sind weiterhin nötig. Aber gemeinsam mit der KI macht man weniger Fehler und ist schneller. Das sollte der Ansatz sein.
Einführung
Die Aufbereitung strafrechtlicher Akten gehört zu den arbeitsintensivsten Tätigkeiten in der Strafverteidigung. Wer ein Mandat übernimmt – sei es in einem Wirtschaftsstrafverfahren, einem Betäubungsmittelverfahren, einem Verfahren wegen Vermögensdelikten oder einem anderen komplexen Strafverfahren –, erhält Aktenstapel, die in ihrer Struktur, ihrem Umfang und ihrer Qualität höchst unterschiedlich sind. Es gibt keine einheitlichen Standards: Manche Ermittlungsakten sind sauber gegliedert, andere sind ein ungeordnetes Konvolut aus Vernehmungsprotokollen, Telekomüberwachungsprotokollen, Kontounterlagen, Chatverläufen, Sachverständigengutachten und polizeilichen Vermerken.
Die klassische Reaktion der Strafverteidigung ist ebenso bewährt wie zeitintensiv: Man liest die Akte – idealerweise vollständig –, erstellt ein Aktenvorblatt, ein Inhaltsverzeichnis, ein Personenverzeichnis, eine Chronologie des Sachverhalts, ein Verzeichnis der Tatkomplexe und Vorwürfe und gegebenenfalls eine Übersicht der Beziehungen der beteiligten Personen zueinander. Dieses Arbeitsmaterial – häufig in Form von Excel-Tabellen, Word-Dokumenten oder in spezialisierten Dokumentenverwaltungssystemen – bildet das Rückgrat der Verteidigung. Es ermöglicht die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, auf Gespräche mit dem Mandanten, mit der Staatsanwaltschaft, mit anderen Verteidigern, mit Zeugen und mit dem Gericht.
Genau bei dieser Aufbereitungsarbeit können KI-Systeme mittlerweile eine erhebliche Hilfe leisten – nicht als Ersatz für die eigene Aktenlektüre, aber als Beschleuniger und Strukturierungshilfe. Das Ziel dieses „Prompt des Monats“ ist dabei bewusst pragmatisch: Es geht nicht darum, die Welt zu verändern oder den gesamten Kanzlei-Workflow digital zu transformieren. Es geht um einen Quick Win – eine resolute, sofort umsetzbare Verbesserung des bestehenden Arbeitsablaufs. Wer bisher Chronologien in Excel führt, soll das weiterhin tun können – nur eben schneller und vollständiger.
Das Besondere: Strukturierte Datenextraktion aus unstrukturierten Akten
Der Kernnutzen liegt in der Fähigkeit moderner KI-Systeme, aus großen, unstrukturierten Textmengen strukturierte Daten zu extrahieren. Konkret bedeutet das: Man lädt Aktenbestandteile in ein KI-System hoch – als PDF, als gescanntes Dokument (mit OCR), als Word-Datei oder in anderer Form – und weist das System an, bestimmte Informationen systematisch zu erfassen und in tabellarischer Form auszugeben. Die Ergebnisse können dann als Excel-Tabelle exportiert oder direkt in ein bestehendes Tabellenwerk übernommen werden.
Ein zusätzlicher, nicht zu unterschätzender Vorteil:
Diese Tools können auch dafür eingesetzt werden, in großen Aktenmengen und Datenbanken schneller zu erkennen, ob etwas fehlt oder ob es Widersprüchliches gibt. Wenn etwa in einer Vernehmung ein Datum genannt wird, das im Widerspruch zu einer Kontoauszugschronologie steht, oder wenn ein in der Anklageschrift benannter Zeuge in den Vernehmungsprotokollen gar nicht auftaucht, kann das System solche Lücken und Inkonsistenzen identifizieren – Auffälligkeiten, die bei der manuellen Durchsicht tausender Blätter leicht übersehen werden.
Die KI kann dabei auf mehreren Ebenen arbeiten:
1. Aktenvorblatt und Inhaltsverzeichnis
Das System kann aus den Aktenbestandteilen ein strukturiertes Inhaltsverzeichnis erstellen:
- Welche Dokumente sind enthalten?
- Auf welchem Blatt der Akte befinden sich welche Schriftstücke?
- Welche Aktenbände gibt es?
- Welche Beweisstücke sind als Anlagen beigefügt?
Gerade bei Akten, die kein oder nur ein unvollständiges Inhaltsverzeichnis haben – was in der Praxis häufig vorkommt –, ist das eine enorme Arbeitserleichterung.
Wichtig ist dabei die korrekte Paginierung:
Die Blattangaben (Bl.) müssen mit der tatsächlichen Paginierung der Akte übereinstimmen, damit man später – in der Hauptverhandlung, im Mandantengespräch, in der Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft – jederzeit präzise auf die richtige Stelle in der Akte zugreifen kann. Wenn noch keine Paginierung vorhanden ist – was bei manchen Aktenlieferungen vorkommt –, sollte man diese nachholen oder später erstellen.
Alles immer so gut, wie es geht:
Auch eine unvollständige Paginierung ist besser als gar keine.
2. Personenverzeichnis
Aus sämtlichen Aktenstücken werden alle erwähnten Personen extrahiert:
- Name,
- Vorname,
- Rolle im Verfahren (Beschuldigter, Zeuge, Geschädigter, Sachverständiger, Polizeibeamter, Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, sonstige Beteiligte),
- erstmalige Erwähnung in der Akte mit Blattangabe,
- Kontaktdaten (soweit aus der Akte ersichtlich)
- und Verhältnis zu anderen Beteiligten.
Das Ergebnis ist eine übersichtliche Tabelle aller im Verfahren relevanten Personen.
Man kennt das Problem:
Auf Blatt 700 der Akte taucht eine Person auf, und man merkt aus den Umständen, dass sie schon einmal vorgekommen sein muss – aber man weiß nicht mehr, wo. Das ist so ähnlich, wie wenn man einen langen, dicken, alten, klassischen Roman gelesen hat und auf Seite 700 plötzlich ein Baron Soundso auftritt, von dem man spürt, dass er schon früher eine Rolle gespielt hat, aber man findet ihn nicht wieder. Das ist gar nicht so leicht – weder im Roman noch in der Akte. Genau deshalb haben dicke alte Schinken an Romanen Personenverzeichnisse. Und genau deshalb ist es auch sinnvoll, ein solches Personenverzeichnis für Strafakten zu erstellen.
Mit einem KI-generierten Personenverzeichnis hat man sofort die Antwort:
- Name,
- Rolle,
- erste Erwähnung auf Blatt XX,
- Beziehungen zu anderen Beteiligten – gerade in Verfahren mit Dutzenden von Beteiligten eine echte Notwendigkeit.
3. Tatkomplex- und Vorwurfsverzeichnis
Bei Verfahren mit mehreren Tatkomplexen oder mehreren Tatvorwürfen gegen einen oder mehrere Beschuldigte kann das System eine strukturierte Übersicht erstellen:
- Welche Taten werden vorgeworfen?
- Welche Normen sind einschlägig?
- Welche Personen sind jeweils betroffen?
- Welche Beweismittel liegen jeweils vor?
- Welcher Tatzeitraum ist jeweils betroffen?
Darüber hinaus kann man das System anweisen:
„Mach mir ein Verzeichnis der Themenkomplexe und sage mir, auf welchem Blatt der Akte welches Thema behandelt wird.“ So entsteht eine Art thematischer Index der gesamten Akte – man weiß sofort, dass etwa der Komplex „Kontofälschung“ auf Bl. 125–189 (Band I) und Bl. 45–72 (Band III) behandelt wird, oder dass die Zeugenaussagen zum Vorwurf der Untreue auf Bl. 312, 455 und 678–690 zu finden sind. Gerade bei umfangreichen Akten mit einer Paginierung über mehrere Bände hinweg ist ein solches Themenkomplexverzeichnis mit präzisen Blattangaben von unschätzbarem Wert.
4. Beziehungsverzeichnis
Das System kann die Beziehungen der in der Akte erwähnten Personen zueinander tabellarisch erfassen:
- Wer kennt wen?
- Wer ist mit wem verwandt, geschäftlich verbunden, in Kontakt?
- Welche Kommunikationsbeziehungen bestehen (Telefonate, Chats, E-Mails)?
Diese Beziehungsinformationen können in einer einfachen Tabelle dargestellt werden. Darüber hinaus können viele KI-Systeme diese Beziehungen auch grafisch visualisieren – als Netzwerkdiagramm oder Beziehungsgraph. Ob man eine solche grafische Darstellung möchte oder bevorzugt bei der übersichtlichen Tabelle bleibt, ist Geschmackssache und hängt vom Einzelfall ab.
5. Chronologie
Der vielleicht wichtigste Baustein:
Eine tabellarische Chronologie aller relevanten Ereignisse, extrahiert aus den Aktenbestandteilen.
- Datum,
- Uhrzeit (soweit bekannt),
- Ereignis,
- beteiligte Personen,
- Fundstelle in der Akte (Band, Blatt).
Diese Chronologie ist das zentrale Arbeitsinstrument für die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, für Mandantengespräche, für Verständigungsgespräche mit der Staatsanwaltschaft und für die Vernehmung von Zeugen. Ob man die Chronologie dann in Excel führt, in einer spezialisierten Dokumentenverwaltungsplattform oder in einem anderen System, bleibt jedem selbst überlassen – in vielen Strafrechtskanzleien ist die Excel-Chronologie der bewährte Standard.
6. Fristen und Termine
Das System kann aus den Akten alle verfahrensrelevanten Fristen und Termine extrahieren:
- Hauptverhandlungstermine,
- Stellungnahmefristen,
- Haftprüfungstermine,
- Rechtsmittelfristen und dergleichen.
Ebenso können Adressen der Verfahrensbeteiligten (Gericht, Staatsanwaltschaft, Mitverteidiger, Nebenklagevertretung) systematisch erfasst werden.
Die Werkzeuge: Excel-Plugins, Chatbots und Canvas
Für die praktische Umsetzung stehen mehrere Werkzeuge zur Verfügung:
- Excel-Plugins: Besonders geeignet für die strukturierte Aktenaufbereitung sind die KI-Excel-Plugins, die es mittlerweile von mehreren Anbietern gibt. Das Excel-Plugin von Claude (Anthropic) bietet hier einen besonderen Ansatz: Es ermöglicht die direkte Verarbeitung großer Datenmengen in der vertrauten Excel-Umgebung und kann die aus den Akten extrahierten Informationen direkt in strukturierte Tabellenblätter überführen. Auch ChatGPT verfügt über ein sehr gutes Excel-Plugin. Weitere Anbieter werden folgen – der Markt für KI-Excel-Integrationen entwickelt sich rasant.
- Chatbots mit Tabellenexport: Auch ohne Excel-Plugin können alle gängigen KI-Chatbots mittlerweile sehr gut Tabellen generieren – entweder direkt in ihren jeweiligen Chatfenstern oder in ihrer Canvas-Umgebung (also der Schreib- und Arbeitsfläche neben dem Chat). Diese Tabellen können dann in unterschiedlicher Form und Güte als Excel-Datei exportiert werden. Der Weg über den Chatbot ist besonders dann sinnvoll, wenn man zunächst die Akten im Chat analysieren und strukturieren lassen möchte, bevor man die Ergebnisse in eine Excel-Tabelle überführt.
- Berufsrechtskonforme Assistenten: Natürlich kann man die Akten auch in einen berufsrechtskonformen KI-Assistenten aufnehmen – also in ein System, das speziell für die anwaltliche Nutzung konzipiert ist und die Anforderungen an Datenschutz und Anwaltsgeheimnis erfüllt. Das machen auch immer mehr Strafrechtskanzleien, insbesondere zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung. Allerdings hat man nicht immer und überall Online-Zugang – in manchen Gerichten ist die Internetverbindung eingeschränkt oder nicht vorhanden. Und genau deshalb bleibt die lokal gespeicherte, strukturierte Aufbereitung – sei es in Excel, in Word oder in einer Dokumentenverwaltungsplattform – unverzichtbar. Man braucht beides: die KI-gestützte Analyse und die lokale, jederzeit zugängliche Aufbereitung.
Der Workflow: Schritt für Schritt
Der praktische Arbeitsablauf folgt einem klaren Muster:
- Schritt 1 – Akten digitalisieren: Soweit die Akten nicht bereits digital vorliegen, müssen sie gescannt und mit Texterkennung (OCR) versehen werden. Grundsätzlich ist OCR für eine zuverlässige Verarbeitung notwendig. Allerdings: Manche KI-Systeme schaffen es mittlerweile auch ohne OCR, also direkt aus gescannten Bildern zu lesen – ausprobieren kann man das, empfehlenswert ist es aber nicht, da die Ergebnisse deutlich fehleranfälliger sind. Viele Kanzleien verfügen bereits über entsprechende Scanner und OCR-Software.
- Schritt 2 – Akten hochladen: Die digitalisierten Akten werden in das KI-System hochgeladen – je nach System als einzelne PDFs, als zusammengefügte Datei oder in Teilen.
- Schritt 3 – Prompt eingeben: Man gibt dem System die Anweisung, welche Informationen extrahiert und in welcher Form sie aufbereitet werden sollen (siehe den vollständigen Prompt unten).
- Schritt 4 – Ergebnisse prüfen und exportieren: Die generierten Tabellen werden geprüft, korrigiert und als Excel-Datei exportiert oder in das bestehende Tabellenwerk übernommen.
- Schritt 5 – Fortlaufend ergänzen und anwachsen lassen: Ein entscheidender Vorteil: Man kann hiermit die Akte leichter hantieren und das Arbeitsmaterial mit jeder Nachlieferung anwachsen lassen. Gerade im Strafrecht kann in Schüben immer wieder massig Aktenmaterial nachgeliefert werden – bei Verfahrensfortschritt zu Beginn, im weiteren Ermittlungsverfahren, während der laufenden Hauptverhandlung. Jedes Mal sagt man dem System einfach: „Hier ist meine bisherige Tabelle, hier sind weitere 300 Blätter Akten – bitte aufnehmen.“ Das System ergänzt die bestehende Tabelle um die neuen Informationen, ohne das bereits Erarbeitete zu verlieren.
Der vollständige Prompt
| „Dies ist ein Aktenaufbereiter für die Strafverteidigung. Die Aufgabe besteht darin, aus den beigefügten Aktenbestandteilen eines Strafverfahrens strukturierte Übersichten zu erstellen, die der Vorbereitung der Verteidigung dienen. Ziel ist es, die Wirklichkeit, wie sie in der Akte repräsentiert ist, schnell und vollständig in den Griff zu bekommen.
[Beizufügen: Digitalisierte Aktenbestandteile (PDFs mit Texterkennung, Word-Dateien oder andere maschinenlesbare Formate). Optional: Bereits vorhandene Tabellen oder Verzeichnisse, die ergänzt werden sollen. Bitte strikt Datenschutz und Anwaltsgeheimnis beachten – verwenden Sie ausschließlich ein KI-Werkzeug, welches Rechtskonformität nach DSGVO, § 203 StGB und §§ 43a, 43e BRAO vertraglich zusichert und tatsächlich gewährleistet.] [Optional – Ergänzung bestehender Tabellen:] Hier ist meine bisherige Tabelle / mein bisheriges Verzeichnis [DATEI ANHÄNGEN]. Bitte ergänze diese(s) um die Informationen aus den neu beigefügten Aktenbestandteilen, ohne das bereits Vorhandene zu verändern oder zu löschen.
Erstelle aus den beigefügten Aktenbestandteilen folgende strukturierte Übersichten (eine Vorlage als Excel-Tabelle kann beigefügt werden, an deren Struktur sich die Ausgabe orientieren soll):
1. Aktenübersicht (Hauptakte)Erstelle eine Aktenübersicht der Aktenbestandteile in tabellarischer Form:
2. PersonenverzeichnisErstelle ein vollständiges Personenverzeichnis aller in den Akten erwähnten Personen:
3. Tatkomplex- und VorwurfsverzeichnisErstelle eine Übersicht der Tatkomplexe und Vorwürfe:
4. BeziehungsverzeichnisErstelle eine tabellarische Übersicht der Beziehungen der in der Akte erwähnten Personen zueinander:
5. ChronologieErstelle eine lückenlose chronologische Übersicht aller relevanten Ereignisse:
6. Fristen- und TerminverzeichnisExtrahiere alle verfahrensrelevanten Fristen, Termine und Adressen:
Beschränkungen/Ausnahmen
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Fortlaufende Ergänzung: Die Akte anwachsen lassen
Ein besonders wertvoller Aspekt des Aktenaufbereiters ist die Möglichkeit der fortlaufenden Ergänzung. Gerade im Strafrecht kann in Schüben immer wieder massig Aktenmaterial nachgeliefert werden:
- bei Verfahrensfortschritt zu Beginn des Ermittlungsverfahrens,
- im weiteren Ermittlungsverfahren mit neuen Vernehmungsprotokollen und Sachverständigengutachten,
- während der laufenden Hauptverhandlung mit Sitzungsprotokollen und neuen Beweiserhebungen.
Jedes Mal muss das bestehende Arbeitsmaterial aktualisiert werden – und genau das ist mit dem KI-gestützten Aktenaufbereiter leicht und schnell zu bewerkstelligen.
Mit dem KI-System ist das einfach:
Man lädt die bestehende Tabelle zusammen mit den neuen Aktenbestandteilen hoch und sagt: „Hier ist meine bisherige Chronologie / mein bisheriges Personenverzeichnis, hier sind weitere 300 Blätter Akten – bitte aufnehmen.“ Das System ergänzt die bestehenden Tabellen um die neuen Informationen und kennzeichnet idealerweise die Neuzugänge, sodass man auf einen Blick sieht, was aus den neuen Aktenbestandteilen hinzugekommen ist. So lässt man das Arbeitsmaterial mit der Akte anwachsen – strukturiert, nachvollziehbar und ohne jedes Mal bei null anfangen zu müssen.
Praxisnutzen
Der Aktenaufbereiter eignet sich besonders für folgende Szenarien:
- Übernahme umfangreicher Mandate: Wenn ein Strafverteidiger ein neues Mandat mit mehreren hundert oder tausend Seiten Akten übernimmt und schnell einen strukturierten Überblick benötigt
- Vorbereitung auf die Hauptverhandlung: Wenn die Chronologie, das Personenverzeichnis und das Vorwurfsverzeichnis auf dem neuesten Stand sein müssen, um in der Verhandlung jederzeit auf jeden Punkt reagieren zu können
- Mandantengespräche: Wenn der Mandant umfassend über den Akteninhalt informiert werden muss und man eine strukturierte Grundlage für das Gespräch benötigt
- Gespräche mit der Staatsanwaltschaft: Wenn Verständigungsgespräche vorbereitet werden und man die Tatkomplexe und Beweislage übersichtlich aufbereitet haben muss
- Koordination mit Mitverteidigern: Wenn in Verfahren mit mehreren Verteidigern eine einheitliche Aufbereitung der Aktenlage erforderlich ist
- Wirtschaftsstrafverfahren: Besonders in Wirtschaftsstrafverfahren mit komplexen Finanzströmen, zahlreichen Beteiligten und umfangreichen Kontounterlagen entfaltet das Tool seinen größten Nutzen
- Fortlaufende Aktenergänzungen: Wenn die Akte in Schüben anwächst – bei Verfahrensfortschritt, im weiteren Ermittlungsverfahren, während der Hauptverhandlung – und die bestehenden Übersichten regelmäßig aktualisiert werden müssen
Wichtiger Hinweis: Ausprobieren mit anonymisierten Daten
Bevor Sie den Aktenaufbereiter mit echten Mandantendaten einsetzen, empfiehlt es sich dringend, das System zunächst mit anonymisierten oder fiktiven Testdaten auszuprobieren. So können Sie die Qualität der Ergebnisse einschätzen, den Workflow kennenlernen und eventuelle Schwächen des Systems identifizieren – ohne Mandantengeheimnisse zu gefährden. Erstellen Sie beispielsweise eine fiktive Akte mit typischen Bestandteilen und lassen Sie das System die oben beschriebenen Verzeichnisse erstellen. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit dem Tool, bevor Sie es in der realen Praxis einsetzen.
Es ist davon auszugehen, dass es immer mehr Kanzleien und Rechtsabteilungen gelingen wird, die Kraft leistungsfähiger KI-Modelle – wie etwa Claude Opus 4.7 von Anthropic oder vergleichbare Modelle anderer Anbieter – auch berufsrechtskonform in ihre Arbeitsabläufe einzubinden. Die technischen und vertraglichen Voraussetzungen dafür verbessern sich laufend.
Variationen und Erweiterungen
- Spezialisierte Version für Wirtschaftsstrafverfahren: Zusätzliche Tabellen für Finanzströme, Kontoverbindungen, Transaktionschronologien
- Spezialisierte Version für BtM-Verfahren: Zusätzliche Tabellen für Telekommunikationsüberwachungsprotokolle, Observationsberichte, Chatverläufe
- Beweismittelverzeichnis: Separate, detaillierte Übersicht aller Beweismittel mit Bewertung der Verwertbarkeit
- Grafische Beziehungsdarstellung: Netzwerkdiagramm der Personenbeziehungen als Ergänzung zur tabellarischen Darstellung
- Anklageschrift-Abgleich: Gegenüberstellung der in der Anklageschrift behaupteten Tatsachen mit den Aktenbefunden
- Vernehmungsübersicht: Spezielle Tabelle aller Vernehmungen mit Datum, vernehmender Beamter, vernommene Person, wesentliche Aussageinhalte, Widersprüche zu früheren Aussagen
Pragmatismus statt Perfektionismus: Der Quick Win
Dieser „Prompt des Monats“ verfolgt bewusst einen pragmatischen Ansatz. Es geht nicht darum, den gesamten Workflow einer Strafrechtskanzlei digital zu transformieren – das wäre eine andere, größere Aufgabe. Es geht darum, die bisherigen bewährten Arbeitsweisen – Chronologien in Excel, Personenverzeichnisse in Word oder in Dokumentenverwaltungssystemen – schneller und vollständiger zu befüllen. Der Quick Win besteht darin, dass die mühsame, zeitintensive Ersterfassung der Akteninhalte erheblich beschleunigt wird, während die vertrauten Werkzeuge und Formate beibehalten werden. Man muss nicht auf eine neue Plattform wechseln. Man muss nicht seine gesamte Arbeitsweise umstellen. Man nimmt, was man hat – und macht es schneller.
Fazit
Was in den Akten ist, muss in den Griff bekommen werden. Der Aktenaufbereiter hilft dabei, die Masse an Informationen, die in strafrechtlichen Akten steckt, systematisch zu erfassen und in eine Form zu bringen, die für die Verteidigung unmittelbar nutzbar ist. Von der Chronologie über das Personenverzeichnis bis zum Beziehungsgeflecht – was bisher Stunden oder Tage gedauert hat, lässt sich mit KI-Unterstützung in einem Bruchteil der Zeit erstellen.
Dabei ersetzt die KI nicht die eigene Aktenlektüre. Wer einen Fall verteidigen will, muss die Akte kennen – nicht nur die Zusammenfassung. Aber die KI kann die strukturierte Aufbereitung erheblich beschleunigen und Zusammenhänge sichtbar machen, die bei der manuellen Durchsicht möglicherweise übersehen werden. Besonders die Fähigkeit, bestehende Tabellen fortlaufend um neue Aktenbestandteile zu ergänzen, macht das Tool zu einem echten Arbeitspferd für die Strafverteidigung.
⚠️ WICHTIGER HINWEIS VOR DER NUTZUNG
Für den Einsatz in der Strafverteidigung gelten besonders strenge Anforderungen:
- Datenschutz und Anwaltsgeheimnis: Strafrechtliche Akten enthalten hochsensible personenbezogene Daten. Die Nutzung eines KI-Systems ist nur zulässig, wenn der Anbieter die Anforderungen der DSGVO, des § 203 StGB und der §§ 43a, 43e BRAO erfüllt. Probieren Sie das System zunächst mit anonymisierten Testdaten aus.
- Vollständigkeitskontrolle: Die KI kann Informationen übersehen oder fehlerhaft zuordnen. Jede generierte Tabelle muss anhand der Originalakte überprüft werden. Die KI-generierte Aufbereitung ist ein Ausgangspunkt, nicht das Endergebnis.
- Keine rechtliche Bewertung: Der Aktenaufbereiter extrahiert und strukturiert Informationen – er bewertet sie nicht. Die rechtliche Analyse, die Verteidigungsstrategie und die Bewertung der Beweislage bleiben vollständig in der Verantwortung des Strafverteidigers.
- OCR-Qualität: Die Qualität der Ergebnisse hängt wesentlich von der Qualität der Texterkennung ab. Schlecht gescannte Dokumente führen zu lückenhaften oder fehlerhaften Ergebnissen. Manche KI-Systeme schaffen es zwar auch ohne OCR, direkt aus gescannten Bildern zu lesen – das kann man ausprobieren, empfehlenswert ist es aber nicht.
- Eigenverantwortung: Sie tragen die Verantwortung für jede Information, die Sie aus der KI-generierten Aufbereitung übernehmen. Wenn etwas falsch ist, haben Sie den Fehler gemacht – nicht die KI.
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Die Nutzung von KI-Werkzeugen zur Aktenaufbereitung in Strafverfahren darf nur mit einem System erfolgen, das IT-sicher ist und für den Datentransfer die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen im Sinne der DSGVO erfüllt sowie nach § 203 StGB und §§ 43a, 43e BRAO berufsrechtlich und strafrechtlich das Anwaltsgeheimnis korrekt schützt. Solche Angebote existieren am Markt. Bitte beachten Sie auch, dass es bei der Verwendung rechtswissenschaftlicher Literatur der Verlage urheberrechtliche Themen und Limits gibt. Prüfen Sie daher die Lizenzsituation genau.
Nicht vergessen:
Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen genießen gemäß § 5 Urhebergesetz keinen urheberrechtlichen Schutz, können also verwendet werden.
Der verantwortungsvolle Umgang mit sensiblen Mandantendaten hat in Strafverfahren oberste Priorität. Die berufsrechtlichen Anforderungen zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses müssen vollumfänglich erfüllt werden – gerade in Strafverfahren, in denen die persönliche Freiheit der Mandanten auf dem Spiel steht.










