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Künstliche Intelligenz (KI) ist vielfältig, es gibt nicht nur ChatGPT, sondern inzwischen zahlreiche, sehr unterschiedliche andere Anwendungen und Einsatzgebiete. Gefühlt strömen jeden Tag mehr und mehr KI-Tools auf den Markt und helfen uns dabei, Texte, Bilder, Powerpoint-Folien, Musik, Videos und anderen Content zu erstellen, zu optimieren, zu übersetzen oder zu planen. Es ist also nicht verwunderlich, dass sich auch im Zusammenhang mit dem Marken- und dem Patentrecht zahlreiche Fragen stellen. Die in der Praxis bedeutsamsten werden nachfolgend behandelt.
Im Online-Marketing erzählt man sich seit etlichen Jahren einen Witze-Klassiker: „Ein SEO-Texter betritt eine Bar, Kneipe, Spelunke...“ – So, wie Synonyme für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) eines Website-Textes wichtig sind, profitieren auch Anwälte von einem facettenreichen Wortschatz – für präzise Formulierungen und solide Argumentationen. Vermutlich kennen Sie bereits verhältnismäßig viele Wörter.
2024 wird sich unsere Arbeit nicht vollständig geändert haben. 2040 wird es jedoch zu massiven Veränderungen gekommen sein. Routinetätigkeiten werden nicht mehr von Menschen ausgeübt, sondern sind automatisiert und niemand wird dies noch hinterfragen. Die Nutzbarmachung der technischen Möglichkeiten wird alltäglich sein. Dies wird wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die Vergütungsstruktur haben und könnte das Ende des sog. Wald- und Wiesenanwalts bedeuten.
Kennen Sie das? Sie hatten einen stressigen Tag und sind abends eigentlich sehr müde und freuen sich auf den wohlverdienten Schlaf. Aber kaum liegen Sie im Bett geht das Gedankenkarussell los und obwohl Sie hundemüde sind, finden Sie einfach nicht in den Schlaf. Oder Sie wachen nachts auf und können nicht mehr einschlafen, weil Sie alle möglichen Szenarien im Kopf durchgehen. Am nächsten Morgen stehen Sie gerädert auf und fühlen sich überhaupt nicht erholt. Was ist passiert?
Verletzt ein Anwalt seine Pflichten, wenn er sein Büro so organisiert, dass sein Personal elektronische Empfangsbekenntnisse eigenmächtig versenden kann? Allerdings, denn das ist allein der Job der Juristen. Delegiert wird da gar nichts. Im Gegenteil: Wird ein Gericht auch noch vom Anwalt selbst auf mangelhafte Abläufe beim beA-Versand im Büro hingewiesen, manövriert dieser sich noch weiter ins Abseits. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des VGH Hessen (Beschl. v. 28.04.2023, Az. 6 A 2124/22.Z.A).
„Nicht jeder Urlaubs-Mail-Checker ist ein Workaholic.“ Kürzlich las ich diesen Satz in einer Diskussion auf LinkedIn. Ein selbstständiger Familienvater, Berater und Autor kommentierte damit einen Beitrag, der sich kritisch mit dem Fehlen von Work-Life-Balance auseinandersetzte. Work-Life-Balance wird – besonders von Angestellten – meist mit einer  strikten Trennung von Arbeit und Leben gleichgesetzt. „Gelebt“ wird im Feierabend, am Wochenende und im Urlaub. Heißt das also, wer auf Kreta unter'm Sonnenschirm berufliche E-Mails beantwortet, hat sein Leben nicht im Griff?
Das Text-Davinci-003-Model, auf dem ChatGPT basiert, gab in dem Multiple Choice Teil der US Multistate Bar Examination (MBE) 50.3 % korrekte Antworten. Die Wahrscheinlichkeit durch Raten auf die korrekte Antwort zu kommen, lag bei 25 %. Der Multiple Choice Teil macht i.d.R. 50 % der Note des Bar Exam aus. Ein Wert von 60 % richtiger Antworten genügt in vielen Jurisdiktionen, um auf einen Gesamtwert zu kommen, der für ein Bestehen des Bar Exams ausreichend ist.
Manchmal lässt die Gegenseite einfach wieder und wieder etwas vortragen, das nach Ansicht der eigenen Mandantschaft oder auch nach unserer eigenen Bewertung der Sachlage schlichtweg falsch ist. Das kann unheimlich nervenaufreibend werden und nicht selten liegt der Verdacht nahe, dass jemand dem illusory truth effect aufgesessen ist oder gar auf dessen Wirkung setzt, um die Sache für sich zu entscheiden.  

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