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Unter den Voraussetzungen des § 49b Abs. 4 BRAO kann auch die Vergütungsforderung eines gerichtlich bestellten (z.B. Pflichtverteidiger) oder im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse abgetreten werden. Der gegen die Landeskasse gerichtete Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts ist kein höchstpersönlicher Anspruch, dessen Abtretbarkeit hierdurch ausgeschlossen ist (kein Abtretungsverbot). § 49b Abs. 4 BRAO stellt nur auf die Vergütungsforderung des Rechtsanwalts ab und regelt die Abtretbarkeit ohne Differenzierung danach, wer die Vergütung im Einzelfall schuldet, ob sie sich also gegen den Mandanten oder gegen die Staatskasse richtet.
Alle reden über „Cyber“, aber woher kommt der Begriff „Cyber“ eigentlich und was ist tatsächlich damit gemeint? Wann ist „Cyber“ sicher bzw. – anders gewendet – vor welchen Cyber-Risiken muss man sich schützen?
Künstliche Intelligenz hält in Kanzleien zunehmend Einzug in die tägliche Arbeit – sei es bei der Vertragsgestaltung, der Dokumentenanalyse oder der Aufbereitung juristischer Inhalte. Damit wachsen nicht nur die Einsatzmöglichkeiten, sondern auch die rechtlichen und praktischen Fragen: Welche Tools dürfen genutzt werden? Wo liegen die Grenzen bei Datenschutz und Berufsrecht? Welche Anforderungen ergeben sich aus dem AI Act – und wie gehen Gerichte bislang mit dem Nachweis und der Bewertung von KI-Einsatz um? Im zweiten Teil des Interviews ordnet Tom Braegelmann die wichtigsten Problemfelder ein und zeigt, worauf Kanzleien jetzt besonders achten sollten. 
Künstliche Intelligenz hilft beim Formulieren, Zusammenfassen und Strukturieren – und genau darin liegt auch das Risiko. Denn je überzeugender der Output wirkt, desto leichter wird übersehen, dass er inhaltlich falsch, unvollständig oder rechtlich heikel sein kann. Im Interview erklärt Tom Braegelmann, welche Fehlannahmen ihm in der Praxis derzeit besonders häufig begegnen, warum gerade sprachlich starke Ergebnisse trügerisch sein können und worauf Anwältinnen und Anwälte beim KI-Einsatz sofort achten sollten. 
Tausende demonstrierten in den vergangenen Wochen gegen Deepfakes. Jedenfalls sie sind sich einig: Es muss sich etwas verändern. Seitdem gibt es mehrere Gesetzentwürfe, die das Strafrecht anpassen sollen – und eine Diskussion darüber, ob es überhaupt neue Gesetze braucht. Die EU plant derweil mit dem Digitalen Omnibus, KI-Systeme zu verbieten, die Deepfakes erzeugen können. Im Zentrum der Debatte stehen Bilder, Videos oder Audios, in denen eine echte Person etwas zu tun oder zu sagen scheint, was sie in Wirklichkeit nie getan oder gesagt hat.
Die bisherigen „Prompts des Monats“ haben KI-gestützte Werkzeuge vorgestellt, die in einem Chatfenster arbeiten – man lädt Dokumente hoch, gibt einen Prompt ein und erhält das Ergebnis als Download oder als Text im Chat. Das funktioniert, erfordert aber einen Medienwechsel: Man verlässt die vertraute Word-Umgebung, wechselt in den Browser, lädt Dateien hoch, kopiert Ergebnisse zurück. Für viele Anwältinnen und Anwälte, die den gesamten Arbeitstag in Microsoft Word verbringen, ist das ein unnötiger Bruch im Workflow. Genau hier setzen die KI-Word-Plugins an.
Montagmorgen, 8:30 Uhr. Der Kaffee ist noch heiß und der Posteingang schon erstaunlich voll. 27 neue Mails, drei davon als „dringend“ markiert. Offenbar haben nicht alle am Wochenende entspannt. Auf dem zweiten Bildschirm der zähe Schriftsatzentwurf (Muss heute raus!) und daneben das Handy, das alle paar Minuten vibriert. Ein Kollege steckt den Kopf durch die Tür: „Hast du kurz Zeit?“ Während der Cursor blinkt, springen die Gedanken zwischen Norm, Sachverhalt, Frist und Posteingang. Und: Hat heute nicht irgendwer Geburtstag? Alles ist wichtig. Alles gleichzeitig. Subjektiv fühlt sich das produktiv an. Tatsächlich ist es aber geistige Überlastung. In der Lern- und Kognitionspsychologie spricht man von cognitive load. Mit anderen Worten: Anwaltsalltag.
Grundlage des Billigkeitsunterhalts sind elternbezogene Gründe. Dies ist in § 1570 Abs. 2 BGB für den geschiedenen Elternteil speziell geregelt, ist aber auch bei § 1615 Abs. 1 BGB möglich. Denn die Frist, innerhalb der von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann, verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.

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