Beitrag

Einsatz von Immobiliarvermögen zur Finanzierung eines Rechtsstreits

BGH, Beschl. v. 18.8.2022V ZR 3/22

I. Der Fall

Der Beklagte, der in einem nicht näher dargestellten Rechtsstreit ein klageabweisendes Berufungsurteil erstritt, begehrt zur Verteidigung gegen die Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe. Er ist Eigentümer von sechs mit Grundschulden belasteten Eigentumswohnungen, die in Höhe von 500.000 EUR valutieren. Den Wert der Wohnungen gibt er mit 1.125.000 EUR an. Ihre Beleihung ist nach den von ihm vorgelegten Bankbescheinigungen nicht möglich. Die Wohnungen in einer Liegenschaft sind an seine Söhne vermietet, die in der anderen Liegenschaft ohne Generalsanierung nicht wertgerecht veräußerlich.

II. Die Entscheidung

Von Familienangehörigen bewohnte Immobilie stellt kein Schonvermögen dar

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe war nur insoweit erfolgreich, als Prozesskostenhilfe nur mit der Auflage bewilligt wurde, die von ihm zu tragenden Verfahrenskosten bis zum Ablauf des 1.4.2024 an die Bundesjustizkasse zu zahlen. Denn ihm ist zumutbar, jedenfalls eine Wohnung zur Finanzierung der Prozesskosten einzusetzen. Die von Familienangehörigen bewohnte Immobilie stellt kein Schonvermögen gemäß § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 abs. 2 Nr. 8 SGB XI dar. Für die andere Immobilie ist die beabsichtigte Sanierung weder beschlossen noch finanziell gesichert. Dann würde es zudem auch an der Bedürftigkeit fehlen. Dem Umstand, dass die Veräußerung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, ist durch Stundung der Rückzahlung an die Bundesjustizkasse Rechnung zu tragen.

III. Der Praxistipp

Der BGH tritt hier zu Recht dem Armrechnen von Prozessparteien mit Immobiliareigentum entgegen. Die naturgemäß gegenüber sonstigen Wirtschaftsgütern schwierigere Verwertung führt nur insoweit zur Bedürftigkeit, als die Verfahrenskosten von den Justizkassen vorgestreckt und ihre Rückzahlung gestundet wird.

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…