Kanzleimagazin Aktuell - Alle Beiträge

Der ZAP Verlag legt zum Jahresbeginn 2026 einen neuen kostenfreien Infobrief auf, der sich speziell an die Mitarbeitenden in Kanzlei und Notariat wendet. Unter dem Titel „#TKIPA – Theoretisch kann ich praktisch alles“ erscheint die neue Publikation zweimonatlich als PDF.
Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im WEG-Recht erfolgte seit der WEG-Novelle von 2007 nach den Grundsätzen von § 49a GKG. Dieser ist mit der WEG-Modernisierung 2020 nunmehr im nunmehr neuen § 49 GKG ausschließlich auf Beschlussklagen im Sinne des § 44 Weg eingedampft worden. Für die übrigen Gebührenstreitwerte, auch wenn diese Weg Sachenbetreffen, sind damit die allgemeinen Vorschriften zu Rate zu ziehen.
Zweimal in diesem Jahr überschlugen sich die LinkedIn Beiträge mit Lobpreisungen eines neuen LLM-Modells. Zuletzt hieß es im November, dass mit Gemini in Version 3 alles besser und schneller wird. Grund genug für uns, einmal mehr eine unserer Klausuren für das erste juristische Staatsexamen heranzuziehen, um eine Neuauflage des LLM-Benchmarktests durchzuführen. (Hierzu wurde bereits in der kostenfreien Leseprobe dieses Infobriefs in der Rubrik „Thema im Fokus“ „LLMs im Einsatz bei Juristen: Neue Entwicklungen“ berichtet, zuletzt abgerufen am 4.1.2026.) Dabei bekommen verschiedene Sprachmodelle „out-of-the-box“ den Auftrag, eine Klausurlösung zum selben Sachverhalt zu erstellen. Der Prompt gibt dabei formale Anweisungen beispielsweise zum Gutachtenstil, enthält jedoch keine inhaltliche Hilfestellung zum Sachverhalt.
Der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung ist zentral für die Beweisaufnahme in der HV. Die Würdigung der Beweise i.S.d. § 261 ist eine ureigene Aufgabe des Tatrichters und eine einfachgesetzliche Ausprägung des Art. 97 GG (Unabhängigkeit der Richter). Grds. gibt es also keine gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die Bindung an gesetzliche Beweisregeln, die vorgeben, welche Wirkung ein Beweis hat oder ab wann eine Tatsache als bewiesen gilt. Das Gericht entscheidet die Schuldfrage des Angeklagten allein – nach den Grundsätzen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit – nach seiner persönlichen Überzeugung (Meyer-Goßner/Schmitt § 261 Rn 11). Im Kern steht die Gewissheit von objektiven und subjektiven Umständen der Tat, von der das Tatgericht überzeugt sein muss (Meyer-Goßner/Schmitt § 261 Rn 3; Miebach NStZ 2020, 72; 2021, 411).
Das arme, kleine Passiv hat es nicht leicht. Kaum ein grammatisches Konstrukt bekommt so viel Kritik ab: zu blass, zu umständlich, zu defensiv. Stilratgeber rügen es, Sprachpuristen meiden es. Doch Juristen? Sie lieben es! In den Schriftsätzen der Republik wird es nicht nur geduldet, sondern regelrecht umsorgt. Schließlich weiß die Anwaltschaft: Wo Verantwortung elegant verschleiert oder Höflichkeit gewahrt werden muss, fühlt sich das Passiv wie zu Hause.
In der digitalen Evolution der Projekt- und Fallbearbeitung markiert der "Jour-Fix-Assistent" einen Paradigmenwechsel: Statt bei jeder Frage die mühsame Suche in E-Mails, Protokollen und Aktenordnern von vorne zu beginnen, bauen Sie eine permanente, intelligente Wissensbasis für Ihr gesamtes Team auf. Dieser Assistent wird mit Ihrer gesamten Projektdokumentation – von Verträgen und Schriftsätzen bis hin zu Bauplänen und Gutachten – zu einem unverzichtbaren Teammitglied. Das Besondere: Einmal eingerichtet, wächst dieser Assistent mit jedem neuen Dokument, vergisst nie eine Entscheidung und macht das gesamte Projektwissen auf Knopfdruck für alle Beteiligten gleichzeitig verfügbar. Er ist nicht nur ein Werkzeug, sondern die Transformation Ihrer Projektdokumentation in ein aktives, strategisches Asset.
In diesem Beitrag werden zunächst nur die grundlegenden Entscheidungen angesprochen, aus denen die Anforderungen an die von der Verfolgungsbehörde entwickelten Abstandsmessverfahren abgeleitet wurden.
Der Beklagte sagt: „Es war ein Versehen.“ Der Gegner kontert: „Von wegen Versehen. Jetzt verharmlosen Sie es! Sie wussten um die Gefahr und haben trotzdem gehandelt. Das war mehr als nachlässig!“ Dieselbe Situation, zwei völlig unterschiedliche Bewertungen. Wer das Wording kontrolliert, lenkt auch die Wahrnehmung. Diese Technik hat einen Namen: Framing.

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