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"Dieses Buch sollte in keinem Büro fehlen, in dem Anwaltsgebühren im Sozialrecht abgerechnet oder geprüft werden." - RA Kolja Florian Mertens, DiCV Münster
Viele nutzen KI heute noch wie Google: Frage rein, Antwort raus – fertig. Doch so einfach ist es nicht. In dieser Folge von „Reden wir: Kanzleipraxis Wissen“ geht es darum, warum künstliche Intelligenz kein Anwalt ist – und auch keiner wird. Gemeinsam mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht Yvonne Roßmann blickt Julia Schmidt hinter die Fassade der vermeintlich „intelligenten“ Systeme: Warum KI oft überzeugend klingende Fehler produziert, wie sogenannte Halluzinationen entstehen – und weshalb Blindvertrauen im juristischen Kontext riskant ist. Es geht um die richtige Herangehensweise, sinnvolle Einsatzszenarien und die zentrale Frage, was Anwältinnen und Anwälte auch in Zukunft unverzichtbar macht: Erfahrung, Bewertung und Verantwortung.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind es gewohnt, vorausschauend zu planen – beruflich, wirtschaftlich und privat. Bei der eigenen Altersvorsorge wird jedoch häufig noch stark auf das Versorgungswerk vertraut. Dieses bleibt zwar ein zentraler Bestandteil der Absicherung, sollte aber nicht als alleinige Grundlage des Vermögensaufbaus verstanden werden. Wer Vermögen für später aufbauen will, sollte sich daher nicht auf eine einzige Säule verlassen. Neben der Kapitalanlage-Immobilie ist das Wertpapierdepot die wichtigste zweite Säule eines durchdachten Vermögensaufbaus. Es ist liquide, breit streubar, vergleichsweise kostengünstig und lässt sich auch neben einer fordernden Kanzleitätigkeit so strukturieren, dass kaum laufender Aufwand entsteht. Voraussetzung ist allerdings, dass das Depot nicht als Sammelsurium einzelner Empfehlungen geführt wird, sondern als strategische Vermögensbausteine mit klarer Rolle.
Das Kürzungs- und Verteilungsverfahren findet seine gesetzlich normierten Grundlagen vor allem in den §§ 107 und 109 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Insbesondere diese Normen sollen neben den ebenfalls einschlägigen § 118 VVG sowie § 116 Abs. 4 SGB X die Basis für eine möglichst gerechte Verteilung begrenzter Mittel unter den Anspruchstellern schaffen.
Das Haus verschenken, damit es nicht zur Finanzierung der Pflege verkauft werden muss? Immer mehr Menschen sind im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen. Ende 2024 bezogen laut Statistischem Bundesamt knapp 1,3 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Leistungsberechtigten um 4,1 Prozent. Vor diesem Hintergrund gewinnen Fragen an der Schnittstelle von Sozial- und Erbrecht zunehmend an Bedeutung. Darüber sprechen wir mit Rechtsanwältin Dr. Doering-Striening. Sie ist unter anderem Autorin der im zerb verlag erschienenen Bücher „Anwaltformulare Vorsorgevollmachten“ und „Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung“.
Unter den Voraussetzungen des § 49b Abs. 4 BRAO kann auch die Vergütungsforderung eines gerichtlich bestellten (z.B. Pflichtverteidiger) oder im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse abgetreten werden. Der gegen die Landeskasse gerichtete Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts ist kein höchstpersönlicher Anspruch, dessen Abtretbarkeit hierdurch ausgeschlossen ist (kein Abtretungsverbot). § 49b Abs. 4 BRAO stellt nur auf die Vergütungsforderung des Rechtsanwalts ab und regelt die Abtretbarkeit ohne Differenzierung danach, wer die Vergütung im Einzelfall schuldet, ob sie sich also gegen den Mandanten oder gegen die Staatskasse richtet.
Alle reden über „Cyber“, aber woher kommt der Begriff „Cyber“ eigentlich und was ist tatsächlich damit gemeint? Wann ist „Cyber“ sicher bzw. – anders gewendet – vor welchen Cyber-Risiken muss man sich schützen?
Künstliche Intelligenz hält in Kanzleien zunehmend Einzug in die tägliche Arbeit – sei es bei der Vertragsgestaltung, der Dokumentenanalyse oder der Aufbereitung juristischer Inhalte. Damit wachsen nicht nur die Einsatzmöglichkeiten, sondern auch die rechtlichen und praktischen Fragen: Welche Tools dürfen genutzt werden? Wo liegen die Grenzen bei Datenschutz und Berufsrecht? Welche Anforderungen ergeben sich aus dem AI Act – und wie gehen Gerichte bislang mit dem Nachweis und der Bewertung von KI-Einsatz um? Im zweiten Teil des Interviews ordnet Tom Braegelmann die wichtigsten Problemfelder ein und zeigt, worauf Kanzleien jetzt besonders achten sollten. 

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Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…