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„Die wollen alle nur noch Teilzeit.“  „Um 18 Uhr sind die einfach weg.“  „Und nach sechs Monaten fragen sie nach einem Sabbatical.“  Solche Sätze fallen derzeit häufig, wenn wir in Leadership-Workshops in Kanzleien fragen, wie es um die Zusammenarbeit mit den jungen Kolleg:innen bestellt ist. Wenn über Nachwuchs gesprochen wird, fällt schnell der Begriff Generation Z oder kurz: GenZ. Die derzeit jüngste Generation auf dem Arbeitsmarkt gilt vielen als anspruchsvoll, wenig belastbar und stark auf Work-Life-Balance bedacht.  Anwält:innen, Rechtsanwaltsfachangestellte, Mitarbeitende im Sekretariat oder Referendar:innen gehören zunehmend dieser Generation an. Und sie bringen eigene Erwartungen an Arbeit, Führung und Zusammenarbeit mit.  Doch bevor wir vorschnell Urteile fällen, lohnt sich ein genauerer Blick. Denn wenn es um Generationen geht, bewegen wir uns schnell in einem Feld zwischen soziologischen Beobachtungen und hartnäckigen Mythen. 
Die digitale Transformation und insbesondere die generative künstliche Intelligenz verändern bereits seit einigen Jahren die Arbeitsweise in Kanzleien. Vieles spricht nun dafür, dass sich durch den Übergang von reinen KI-Chatbots zu selbstständigen KI-Agenten die Tätigkeit von Anwältinnen und Anwälten langfristig weiter stärker in Richtung Steuerung, Kontrolle und strategischer Entscheidungen verschieben wird.
Für viele Rechtsanwälte bleibt das Versorgungswerk ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Zuletzt mehrten sich jedoch Berichte über Schieflagen von berufsständischen Versorgungswerken in Deutschland, deren Ursachen in niedrigen Zinsen, Fehlinvestitionen und demografischen Wandel liegen. Parallel wird die Debatte um die künftige Ausgestaltung der Alterssicherung wieder intensiver geführt. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen beschreibt in ihren Nachrichten aus der berufsständischen Versorgung I/2026 die Diskussion über einzelne Versorgungseinrichtungen und die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung. Für Rechtsanwälte ist damit klar: Wer Vermögen für später aufbauen will, muss mehr als nur eine Versorgungssäule im Blick haben.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist schon kompliziert genug – wie kann er dann erst gegen Beschenkte geltend gemacht werden? Dieser und weiteren Fragen gehen wir mit der Kollegin Lenz-Brendel nach. Sie hat die einschlägigen Paragrafen im neu erschienenen Praxiskommentar Erbrecht des zerb verlages, herausgegeben von Damrau/Tanck, kommentiert.
Nachfolgend soll die Aktenführung bei der zivilrechtlichen Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen eines Geschädigten im Vordergrund stehen. Hier geht es darum, dem Anwalt eine Gliederung seiner Akte an die Hand zu geben, die es ihm ermöglicht, einen Personen(groß)schaden zu strukturieren, um während der gesamten Zeit der Mandatierung die eingehenden Informationen, Dokumente etc. von Anfang an in eine systematische Ordnung zu bringen, die eine übersichtliche Abarbeitung der einzelnen Schadensersatzansprüche ermöglicht.
Nicht wahrgenommene Termine, dafür unangekündigte Besuche. Die Forderung, es der Gegenseite endlich mal so richtig zu zeigen. Oder im Gegenteil nicht immer so harte Schreiben rauszuhauen. Es kommen ellenlange Mails mit KI-Texten und der Bitte um umgehende Prüfung – überhaupt diese ganzen Mails, die in schneller Taktung aufploppen und einhergehen mit dem nahezu gleichzeitigen Anruf der Absender, die sich die gelungene Übermittlung bestätigen lassen und außerdem auch sofort über den Inhalt und die weitere Strategie in der Sache austauschen wollen. Bei vielen läuft das alles rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.
Am 13.2.2026 erließ das AG München (Az. 142 C 9786/25) ein Urteil zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von KI-generierten Logos. In dem Verfahren verneinte das Gericht den Schutz dieser Werke als persönlich geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG. Mangels Urheberrechtsschutzes standen dem Kläger somit keine Unterlassungs- oder Löschungsansprüche zu.
„Ich bin der Hausarzt von Mördern, Totschlägern, Vergewaltigern, Kinderschändern, Erpressern, Betrügern und Dieben. Ich bin RAF-Terroristen begegnet, Wirtschaftskriminellen, Brandstiftern und Frauen, die ihr Baby umgebracht haben. Aber auch von vielen Eierdieben. Im Knast ist alles echt. Hier stehst du nicht mehr auf Brettern, die die Welt bedeuten. Hier stehst du knöcheltief in der Scheiße, bist konfrontiert mit einer Realität, die dir alles abverlangt.“ Das schreibt Joe Bausch im Klappentext seines Buchs „Knast“. Doch wie sieht die Realität hinter Gefängnismauern wirklich aus? Hören Sie jetzt in Teil 3 der Folge rein!

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