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In vielen Anstellungsverträgen ist das einseitige Recht des Arbeitgebers vorgesehen, den Arbeitnehmer entweder jederzeit oder nach Ausspruch einer arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitigen Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge von seinen Arbeitspflichten, ggf. unter Anrechnung des Resturlaubes, freizustellen.
Kündigungsschutz, Abmahnung, Standardanfragen von Arbeitgebern: Gerade im Arbeitsrecht gibt es viele Vorgänge, die sich strukturieren, vorbereiten und teilweise automatisieren lassen. Doch wo entlastet Legal AI tatsächlich schon heute und wo bleiben anwaltliche Erfahrung, strategische Einordnung und Verhandlungskompetenz unersetzlich? Julia Schmidt spricht mit Dr. Christopher Runte, Geschäftsführer der Lawsuite AI GmbH, über den praktischen Einsatz von KI im Arbeitsrecht, neue Beratungsmodelle und die Bedeutung verlässlicher juristischer Quellen.
Die Akte ist der Fall. Wer die Akte nicht beherrscht, beherrscht den Fall nicht. Und genau hier liegt das Problem: Strafrechtliche Akten können hunderte, tausende, manchmal zehntausende Seiten umfassen – und sie müssen nicht nur gelesen, sondern strukturiert erfasst, aufbereitet und jederzeit zugreifbar gemacht werden. Mit dem hier vorgestellten Werkzeug können Sie es leichter mit der Akte hantieren. Strukturierte Übersichten über den Akteninhalt – Inhaltsverzeichnisse, Personenverzeichnisse, Chronologien, Beziehungsübersichten – ermöglichen die schnelle Orientierung und das gezielte Arbeiten mit der Akte.
Unsere Welt wird immer digitaler – doch in einigen Fällen kommen wir um die herkömmlichen Methoden nicht herum.
So zum Beispiel bei der sogenannten Ersatzeinreichung, die möglich ist, wenn eine elektronische Einreichung (über das besondere elektronische Postfach - beA) nicht möglich ist, und eine Störung besteht, die von vorübergehender und technischer Art ist (§ 130d S. 2 ZPO bzw. für Verwaltungsverfahren: § 55 d S. 3 VwGO).
"Dieses Buch sollte in keinem Büro fehlen, in dem Anwaltsgebühren im Sozialrecht abgerechnet oder geprüft werden." - RA Kolja Florian Mertens, DiCV Münster
Viele nutzen KI heute noch wie Google: Frage rein, Antwort raus – fertig. Doch so einfach ist es nicht.
In dieser Folge von „Reden wir: Kanzleipraxis Wissen“ geht es darum, warum künstliche Intelligenz kein Anwalt ist – und auch keiner wird.
Gemeinsam mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht Yvonne Roßmann blickt Julia Schmidt hinter die Fassade der vermeintlich „intelligenten“ Systeme: Warum KI oft überzeugend klingende Fehler produziert, wie sogenannte Halluzinationen entstehen – und weshalb Blindvertrauen im juristischen Kontext riskant ist.
Es geht um die richtige Herangehensweise, sinnvolle Einsatzszenarien und die zentrale Frage, was Anwältinnen und Anwälte auch in Zukunft unverzichtbar macht: Erfahrung, Bewertung und Verantwortung.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind es gewohnt, vorausschauend zu planen – beruflich, wirtschaftlich und privat. Bei der eigenen Altersvorsorge wird jedoch häufig noch stark auf das Versorgungswerk vertraut. Dieses bleibt zwar ein zentraler Bestandteil der Absicherung, sollte aber nicht als alleinige Grundlage des Vermögensaufbaus verstanden werden. Wer Vermögen für später aufbauen will, sollte sich daher nicht auf eine einzige Säule verlassen.
Neben der Kapitalanlage-Immobilie ist das Wertpapierdepot die wichtigste zweite Säule eines durchdachten Vermögensaufbaus. Es ist liquide, breit streubar, vergleichsweise kostengünstig und lässt sich auch neben einer fordernden Kanzleitätigkeit so strukturieren, dass kaum laufender Aufwand entsteht. Voraussetzung ist allerdings, dass das Depot nicht als Sammelsurium einzelner Empfehlungen geführt wird, sondern als strategische Vermögensbausteine mit klarer Rolle.
Das Kürzungs- und Verteilungsverfahren findet seine gesetzlich normierten Grundlagen vor allem in den §§ 107 und 109 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Insbesondere diese Normen sollen neben den ebenfalls einschlägigen § 118 VVG sowie § 116 Abs. 4 SGB X die Basis für eine möglichst gerechte Verteilung begrenzter Mittel unter den Anspruchstellern schaffen.
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