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Das Grundbuchamt hat zu prüfen, ob für den Antrag auf Eintragung der Begründung von Wohnungseigentum die formellen Voraussetzungen für den Grundbuchvollzug vorliegen. Dazu gehört zunächst der Antrag eines Berechtigten gemäß § 13 Abs. 1 GBO. Weiterhin muss die Eintragung von den, von der Rechtsänderung Betroffenen gemäß § 19 GBO in der Form des § 29 GBO bewilligt worden sein und dieser Bewilligung müssen als Anlagen der Aufteilungsplan und die Bescheinigung über die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 WEG beigefügt sein. Ferner müssen die Betroffenen gemäß § 39 GBO voreingetragen sein. Schließlich müssen erforderliche behördliche oder gerichtliche Genehmigungen sowie Zustimmungen dinglich Berechtigter in der Form des § 29 GBO nachgewiesen sein. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG ist bei Begründung von Wohnungseigentum nach § 3 WEG erforderlich, nicht aber bei Begründung nach § 8 WEG.
Künstliche Intelligenz verändert den Rechtsmarkt schneller als viele Kanzleien reagieren. Während erste Tools bereits im Alltag angekommen sind, bleibt ihr strategisches Potenzial oft ungenutzt. Warum reines Anwenden nicht mehr ausreicht und weshalb juristische Expertise künftig aktiv in KI-Systeme eingebracht werden muss, erklärt Dr. Nadine Lilienthal, Rechtsanwältin & Gründerin legaleap.law sowie Head of Legal Expertise & Alliances DACH DiliTrust, im Interview.
Arbeitnehmer, die wegen einer Krankschreibung während des Bezugszeitraums der Arbeit ferngeblieben sind, und solche, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben, sind hinsichtlich Entstehung und Berechnung des Urlaubsanspruchs gleichgestellt.
Die Diskussion um generative KI im juristischen Kontext hat sich in kurzer Zeit deutlich verändert. Während zunächst die Leistungsfähigkeit einzelner Modelle im Vordergrund stand, rückt zunehmend die Frage in den Fokus, wie sich diese Systeme methodisch kontrolliert in juristische Arbeitsprozesse integrieren lassen. Diese Verschiebung ist keineswegs trivial. Sie markiert den Übergang von einer experimentellen Nutzung hin zu einer strukturorientierten Anwendung, bei der nicht mehr die Antwort der KI im Mittelpunkt steht, sondern die Bedingungen, unter denen diese Antwort entsteht.
Der scherzhaft gemeinte Name „Aufmotzer“ signalisiert: Es geht darum, einen bereits vorhandenen Schriftsatz oder ein Memorandum inhaltlich, argumentativ und in der Belegstruktur systematisch zu verbessern – nicht darum, ihn von Grund auf neu zu schreiben.
Mit Strategie und Taktik und einem Hauch Kreativität endet die Zwangsvollstreckung längst nicht mit der Abgabe des Vermögensverzeichnisses, so das Credo von Harald Minisini. In seinem aktuellen Praktiker-Workshop liefert er dazu erprobtes Handwerkszeug. Der geprüfte Rechtsfachwirt und Experte im Forderungsmanagement über das „Kennenlernen“ des Schuldners, erfolgreiches „Nachhaken“ und vermeidbare Stolperfallen für Kanzleien
Künstliche Intelligenz kann Kanzleien schon heute spürbar entlasten – vorausgesetzt, sie wird richtig eingesetzt. Daniel Halft zeigt im Interview, welche Aufgaben sich bereits sinnvoll mit KI unterstützen lassen, wie Juristen typische Fehler vermeiden und warum gutes Prompting entscheidend ist. Wie sich dieses Wissen praxisnah umsetzen lässt, erläutert er zudem anhand seines Intensivkurses „KI für Anwaltskanzleien – mit Zertifikat“.
Unsere Frage des Monats lautet diesmal: Welche Besonderheiten gelten bei Beratungsvergütung und ihrer Anrechnung? Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Er geht zunächst auf Grundlagen und Besonderheiten der Vergütung bei Beratungsgesprächen nach § 34 RVG ein: Vergütungsgrenzen, mehrere Beratungsgespräche, Postentgeltpauschale, Anrechnung, Form der Gebührenvereinbarung, Stundensatz. Anschließend wird ein spezieller Fall zur Anrechnung im Arbeitsrecht vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine schwierige und umfangreiche Erstberatung und eine darauffolgende 1. Instanz mit der Anrechnung der Beratungsvergütung. Herr Schmidt erläutert dabei, wie zu verfahren ist, wenn der Gegenstand in beiden Angelegenheiten nicht derselbe ist, und wie dabei die Anrechnung richtigerweise zu erfolgen hat: Berechnung im Verhältnis der Werte oder Beachtung der Degression der Gebührentabelle.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…