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Viele Juristen und Kanzleien bespielen ihre Social-Media-Kanäle mit kleinen Erfolgsgeschichten aus dem Anwaltsalltag. Beliebt geworden ist auch, abfotografierte Urteile, Beschlüsse oder Einstellungsmitteilungen auf Instagram oder Facebook zu posten. Man muss eben nur schauen, dass identifizierbare, personenbezogene Daten geschützt sind. Parteibezeichnungen oder Aktenzeichen werden daher geschwärzt. Aber reicht das wirklich immer?
Die besten Anwälte sind jene, die nicht nur über brillante Rechtskenntnisse, sondern auch über ein vertieftes Verständnis der menschlichen Psyche verfügen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die sog. kognitiven Verzerrungen, also Denk- und Wahrnehmungsfehler, die unser Verhalten mitunter erheblich beeinflussen. Dieser Artikel widmet sich einem konkreten Beispiel dieser Verzerrungen - der Verlustaversion - und zeigt auf, wie sie sich auf das Verhalten von Mandanten auswirken kann.
Wer sich Informationen über das amerikanische Justizsystem durch Justizthriller oder amerikanische Anwaltsserien wie etwa „The Good Wife“ vermitteln lässt, wird nicht unbedingt zum Fan dieses Rechtssystems und wird schon gar nicht dafür plädieren wollen, es für uns zu übernehmen.
Es gibt allerdings eine entscheidende Ausnahme: Der Mitschnitt bzw. die wortwörtliche Aufnahme der gesamten Hauptverhandlung. Dieses System in Amerika ermöglicht es sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung gegebenenfalls auch nach mehreren Verhandlungstagen Zeugenaussagen aufrufen zu lassen, diese zu hinterfragen, weiteren neueren Aussagen gegenüberzustellen und insbesondere über eine Dokumentation zu verfügen, die eine Überprüfung der Tatsachenfeststellungen des späteren Urteils zulässt.
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Kennen Sie eigentlich das Selbstständigkeits-Paradox? Es besagt, dass Selbstständige gegenüber Angestellten oft widrigeren Umständen ausgesetzt sind – u. a. durch diverse Verantwortlichkeiten, finanzielle Unsicherheit und ein höheres Arbeitspensum –, sie aber dennoch weitaus zufriedener mit ihrem Arbeitsleben sind. Wie kommt das? Und warum entscheiden sich dennoch nicht mehr Menschen für die Selbstständigkeit?
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei mir hat das Leben in den letzten Wochen rasant an Fahrt aufgenommen, fast kommt es mir vorpandemiehaft vor und gleichzeitig sehe ich auch bei vielen meiner Mitmenschen diesen Effekt: Sie absolvieren ein ähnliches Programm wie vor nun schon mehr als 3 Jahren, nur sind sie jetzt erschöpfter. Und sie sehnen sich nach dem Frühling, vielleicht noch ein bisschen mehr als sonst um diese Jahreszeit nach all dem Grau. Und inmitten dieser trubeligen Wochen hatte ich die ganze Zeit im Kopf, Ihnen hier einen Ostergruß zu schreiben! Einen aufmunternden am liebsten, einen der Sie zuversichtlich stimmt, egal an welcher Stelle Sie auch persönlich gerade stehen zwischen Fristen, Mandanten und kollegialen Grüßen.
Es wird viel geschrieben und geredet darüber, was Anwälte und Anwältinnen alles können sollen und müssen. Alleine das Studium, das Referendariat, die Staatsexamina und möglicherweise noch eine Promotion, dann natürlich noch das Fachanwalts-Dasein und die ständigen Fortbildungen dazu. Haufenweise juristische Fachzeitschriften und neue Urteile aus den eigenen Fachgebieten. Und dann noch das neue Buch von XY.
Es gibt solche Menschen, die begrüßen uns in jeder Situation mit einem „Na, bist du auch gerade so im Stress?“ oder „Wahnsinn, das Jahr hat schon wieder so stressig begonnen!“. Und es ist ja auch wirklich sehr viel los. Die Nachrichten aus allen Ecken der Welt sind weiterhin zahlreich und überwiegend beunruhigend. Und der Arbeitsalltag von vielen von uns hat wieder richtig Fahrt aufgenommen, mit mehr Terminen und einem Tempo, das sich ein bisschen anfühlt wie vor der Pandemie.
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