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„Nicht jeder Urlaubs-Mail-Checker ist ein Workaholic.“ Kürzlich las ich diesen Satz in einer Diskussion auf LinkedIn. Ein selbstständiger Familienvater, Berater und Autor kommentierte damit einen Beitrag, der sich kritisch mit dem Fehlen von Work-Life-Balance auseinandersetzte. Work-Life-Balance wird – besonders von Angestellten – meist mit einer strikten Trennung von Arbeit und Leben gleichgesetzt. „Gelebt“ wird im Feierabend, am Wochenende und im Urlaub. Heißt das also, wer auf Kreta unter'm Sonnenschirm berufliche E-Mails beantwortet, hat sein Leben nicht im Griff?
Das Text-Davinci-003-Model, auf dem ChatGPT basiert, gab in dem Multiple Choice Teil der US Multistate Bar Examination (MBE) 50.3 % korrekte Antworten. Die Wahrscheinlichkeit durch Raten auf die korrekte Antwort zu kommen, lag bei 25 %. Der Multiple Choice Teil macht i.d.R. 50 % der Note des Bar Exam aus. Ein Wert von 60 % richtiger Antworten genügt in vielen Jurisdiktionen, um auf einen Gesamtwert zu kommen, der für ein Bestehen des Bar Exams ausreichend ist.
Manchmal lässt die Gegenseite einfach wieder und wieder etwas vortragen, das nach Ansicht der eigenen Mandantschaft oder auch nach unserer eigenen Bewertung der Sachlage schlichtweg falsch ist. Das kann unheimlich nervenaufreibend werden und nicht selten liegt der Verdacht nahe, dass jemand dem illusory truth effect aufgesessen ist oder gar auf dessen Wirkung setzt, um die Sache für sich zu entscheiden.
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Nach dem Start von ChatGPT ist ein regelrechter Hype um die Technologie entbrannt. Insbesondere in der Arbeitswelt kündigen sich grundlegende Veränderungen an. Schon jetzt stellen sich dabei zahlreiche rechtliche Fragen, auf die dieser Beitrag eingeht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Nutzung von ChatGPT durch Arbeitnehmer.
Kanzleien sind wahrlich nicht als Speerspitze von New Work bekannt und so ist es auch nicht verwunderlich, dass man beim Thema „flexible Arbeitsmodelle“ nicht direkt an Anwälte denkt. Ein gewisser Konservatismus hält viele davon ab, sich überhaupt mit der Thematik zu beschäftigen. Anwälte gelten als hart arbeitend und rund um die Uhr erreichbar – Arbeitstiere eben. Eine Vier-Tage-Woche und lange Wochenenden passen nicht zu diesem Nimbus.
Auf der ersten Ebene wird Stress gerne genutzt, um damit ein Stück weit „anzugeben“, zu „kokettieren“ in der Erwartung, dass mein Gegenüber mich dafür anerkennt und mir seine Beachtung schenkt. Auf der zweiten Ebene liegt dahinter häufig das persönliche Gefühl, dass Stress für mich bedeutet, ich bin wichtig und ich werde gebraucht. Auf der dritten Ebene wirken gesellschaftliche und kulturelle Prägungen.
Neue generative KI-Systeme wie ChatGPT, GPT-4, DALL-E 2 oder Copilot sind in aller Munde und erfreuen sich großer Beliebtheit. ChatGPT hatte bereits 5 Tage nach Markteinführung eine Million Nutzer und gilt seitdem als die am schnellsten wachsende Webanwendung aller Zeiten. Facebook brauchte zehn Monate, um die magische Grenze von einer Million Nutzern zu erreichen, Twitter sogar ganze zwei Jahre.
Die DAV-Präsidentin EDITH KINDERMANN hat Überlegungen dazu angestellt, welche Digitalisierungsprojekte aus Sicht der Anwaltschaft für eine positive Zukunft des Zivilprozesses wichtig sind. Die Anregungen zu den auf bestehenden gesetzlichen Vorgaben beruhenden Digitalisierungsprojekten sind an dieser Stelle nicht relevant. Ein wichtiger Punkt ist jedoch die Forderung, dass die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über den elektronischen Rechtsverkehr eingereichten elektronischen Schriftsätze künftig auch digital weiterverarbeitet werden können. Frau KINDERMANN fordert, dass sämtliche Unterlagen bei der Stellung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe- (und Verfahrenskostenhilfe) sowie Beratungshilfe online hochgeladen werden können sollten (KINDERMANN, AnwBl 2023, 70, 71).
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