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„Ich möchte keinen Streit. Ich möchte einfach nur das, was mir zusteht – und dann friedlich auseinandergehen.“ Diese oder ähnliche Worte haben Sie bestimmt auch schonmal gehört, oder? Beispielweise, wenn Sie im Familienrecht tätig sind und jemand in einer Trennungssituation zu Ihnen kommt – oder etwas abgewandelt, wenn Sie in irgendeinem anderen Rechtsgebiet unterwegs sind.
Immer wieder kommt es zu Problemen beim Umgang mit Signaturen im elektronischen Rechtsverkehr. Die jüngere Rechtsprechung zeigt dies recht deutlich. Hier reiht sich nun das Bundessozialgericht ein (Beschl. v. 18.01.2023, Az. B 2 U 74/22 B). Soll ein bereits signierter Schriftsatz an das Gericht kurzfristig von Anwaltskollegen übernommen werden, sind die Unterschriften zu ändern. Dass dies auch geschieht, müssen die Juristen selbst nachhalten. Und wer vertretungsweise unterschreibt, sollte aufpassen, dass er sich durch Textzusätze nicht widerspricht.
Wem „gehören“ eigentlich mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Werke? Dürfen fremde Werke mit Hilfe von KI-Tools bearbeitet und damit „neue“ Werke geschaffen werden? Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für KI-Trainingszwecke genutzt werden, ohne die Urheber um Erlaubnis zu fragen? Nicht alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der KI-Nutzung und dem Urheberrecht europäischer Prägung stellen, sind derzeit abschließend geklärt. Das liegt zum einen daran, dass die aktuelle technische Entwicklung von KI-Werkzeugen rasant voranschreitet, und zum anderen daran, dass unser derzeitiges Urheberrecht (noch) nicht darauf eingestellt ist.
Ob Grillfest bei den neuen Nachbarn, Konferenz oder Klassentreffen – immer wieder gibt es Situationen, in denen Menschen (meist Nichtjuristen) sich erkundigen, was Sie beruflich denn so machen. Viele Anwälte sind auf diese Fragen stets aufs Neue unvorbereitet. Die langweilige Standardantwort lautet dann meist unausweichlich: "Ich bin Anwalt."
Selbst wenn ihre Zahl zurückgeht: Immer noch starten viele Jura-Absolventen als Einzelanwälte. Bei vielen Juristen löst diese Existenzform die gleichen Gefühle aus, wie der schlimmste Richter-Rüffel. Grund genug, sich mit ein paar Anwälten zu unterhalten, die den Job als Solo-Jurist wie ihre Robentasche kennen und Prognosen wagen. Diese sind gar nicht schlecht, aber herausfordernd.
Die letzten drei Wochen waren hart. Immer wieder bekam ich Nachrichten, die mich extrem nachdenklich gemacht haben. Rechtsanwaltskanzleien, in denen das ganze Team kündigt, überlastete und überarbeitete Mitarbeitende an allen Fronten und eine unendliche Anzahl an Stellenanzeigen in den einschlägigen Stellenportalen, die genau diese Geschichte erzählen.
Wer gegenwärtig anwaltlich tätig ist, sieht sich in Sachen „Künstliche Intelligenz“ (KI) einer ständigen Reizüberflutung ausgesetzt. Euphorische Nachrichten lassen den Eindruck entstehen, man müsse sich nicht nur analytisch mit diesem Trend befassen, sondern umgehend diese Technologie für die eigene Arbeit nutzen. Wenn man in dieser Richtung weiterdenken will, ist allein schon die Lagebeurteilung schwierig. Da ist die Rede von ChatGPT, GPT-3.5, GPT-4, Bing in Kombination mit GPT usw.
Eine US-amerikanische Website, welche es sich laut eigener Angaben zum Ziel gesetzt hat, „durch aktive Aufklärung und Transparenz nachhaltig zur Betrugsprävention in Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen" veröffentlichte im Jahr 2015 mehrere Artikel, in denen sie sich kritisch über die Anlagemodelle von Gesellschaften aus dem Finanzdienstleistungsbereich äußerte. Dagegen klagte ein Mann, der in verantwortlicher Position in diesen Gesellschaften tätig oder an ihnen beteiligt ist.
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