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Wenn ein Buch zum RVG innerhalb weniger Jahre bereits in 6. Aufl. erscheint, belegt dies schon für sich genommen den großen Zuspruch bei den Lesern. In der gerade noch vor den Weihnachtsfeiertagen erschienenen Neuauflage hat Schneider die bewährte Konzeption des Werkes, die Berechnung der anwaltlichen Vergütung anhand von praxisgerechten Beispielsfällen darzustellen, fortgeführt. Die Neuauflage enthält über 2.340 Beispielsberechnungen, während in der Erstauflage nur 1.000 Beispiele aufgeführt waren. Auch dieser Umstand zeigt die hervorragende Entwicklung, die das Werk innerhalb weniger Jahren genommen hat.
Eine Klausel eines zwischen einem Rechtsanwalt und einem Verbraucher geschlossenen Vertrags über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, nach der sich die Vergütung Letzterer nach dem Zeitaufwand richtet, genügt ohne weitere Angaben nicht dem Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit
Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Zunächst erläutert er die gesetzlichen Grundlagen der Erstattungsfähigkeit der Parteikosten und ihre Entstehung. Nachfolgend zeigt er auch anhand eines praxisrelevanten Beispiels, wie die Parteikosten zu berechnen sind.
Am 1.8.2022 ist, unter den aufmerksamen Augen nicht nur der Anwaltschaft, die große BRAO-Reform in Kraft getreten (BGBl 2021 I, S. 2363). Sie beseitigt grundlegende Schwächen des anwaltlichen Berufsrechts und soll die rechtlichen Rahmenbedingungen der Anwaltstätigkeit zukunftsfest machen. Für die Anwältinnen und Anwälte bringt die Reform an vielen Stellen neue Freiheiten – v.a. bei der Organisation ihrer Berufsausübung.
Bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokuments gehört es zu den nicht auf das Büropersonal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. (BGH, Beschl. v. 8.3.2022 – VI ZB 78/ 21 | ZAP EN-Nr. 304/ 2022)
Es ist Januar und im Briefkasten treffen die ersten Hochglanzmagazine des neuen Jahres ein. Abnehmtipps, Frühjahrskollektionen, Jahreshoroskope. Alles neu, alles wie gehabt. Ich frage mich, wie wohl ein Hochglanzmagazin meines Berufes aussähe? Fachzeitschriften haben wir – auch Magazine und Hochglanzwerbung. Aber ich denke an so ein schickes Hochglanzmagazin mit Fotostrecken, savoir vivre und Glitzer. Das haben wir doch auch!
Das neue Jahr ist noch jung und die Vorsätze für 2023 werden emsig befolgt. Regelmäßig ganz oben auf der Liste: mehr Sport treiben. Das Anwaltsleben ist geprägt von sitzender Tätigkeit: am Schreibtisch sitzen, bei Gericht sitzen, im Mandantengespräch sitzen – da ist Ausgleich nötig. Eine der besten Möglichkeiten, sowohl die körperliche Trägheit als auch den begleitenden Stress des Anwaltsalltags zu kompensieren, bietet das Laufen.
„Bei neuen Mandaten habe ich sofort ein Gefühl dafür, ob die Sache etwas wird oder nicht,“ sagte neulich eine Kollegin zu mir. Ohne überhaupt alle Unterlagen schon gesichtet zu haben, würde ihr ihre Intuition verraten, ob ein rechtliches Vorgehen erfolgreich ist oder nicht. Kann das sein? Und ist dieses Gefühl eine gute Grundlage dafür, Entscheidungen zu treffen wie zum Beispiel über die Annahme eines Mandates?

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