Für Anwältinnen und Anwälte, die einen Fachanwaltstitel führen, besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden pro Kalenderjahr.
Dieses Kontigent kann von den Fachanwältinnen und Fachanwälten auf verschiedenen Wegen gefüllt werden: Fachanwältinnen und Fachanwälte können wissenschaftlich publizieren, an Veranstaltungen zu fachspezifischen Themen teilnehmen oder diese Veranstaltungen als Dozentin oder Dozent selbst halten.
Bis zu fünf der 15 Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden. Damit das Selbststudium anerkannt wird, muss eine Erfolgskontrolle erfolgt sein.
Die jurCampus Kurse sind für jeweils fünf Zeitstunden Fortbildung konzipiert und die Lernerfolgskontrolle erfolgt innerhalb des Kurses in Form eines Multiple Choice-Tests (eine richtige Antwort aus mehreren Antwortoptionen): Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen acht von zehn Fragen richtig beantworten und haben für die Beantwortung der Fragen drei Versuche. Bestehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Lernerfolgskontrolle umgehend eine Teilnahmebescheinigung, die sie bei der für sie zuständigen Kammer einreichen können.
Für diese Fachanwaltschaften werden auf jurCampus Kurse zum Selbststudium angeboten:
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