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Meine Kanzlei liegt in Nordrhein-Westfalen. Traditionell sind hier Anwälte und Notare zwei getrennte Berufsgruppen - den Anwaltsnotar/ die Anwaltsnotarin anderer Bundesländer kennen wir nicht. Wir sind ent- oder weder, sozusagen. So gerate ich ab und zu zwischen die Fronten, wenn ich Mandant*innen erklären muss, dass ich den gewünschten Erbvertrag zwar vorbereiten und mit dem Steuerberater feinjustieren kann, nicht aber dingfest machen.

Es beginnt in einem nüchternen, anonymen Treppenhaus eines Kreditinstituts. Ich komme gerade aus einer langen Besprechung dort, plane gedanklich schon die nächsten Schreiben, Telefonate, Wiedervorlagen … da fällt mir auf, dass meine Handschuhe fehlen. Kein Problem, einfach umdrehen, wieder hochgehen, aus dem Raum holen, wieder gehen. Trotzdem stehe ich einfach nur da.

Themen #1: Signieren mit Softwarezertifikat und Karte | Prüfprotokoll

beA – ein Thema, das viele derzeit beschäftigt. Das haben wir insbesondere an den vielen Zuschriften unserer Leserschaft bemerkt. Also haben wir uns beA Expertin und Autorin Ilona Cosack ins Boot geholt und stellen Ihr die beA-Fragen, die Sie – also unsere Leserschaft – bewegen.

Ihre Frage: Wenn ich in meinen „Gesendet“-Ordner gehe, gibt es dort die Spalte „Übermittlungsstatus“. Wenn dort „Erfolgreich“ steht, kann ich dann verbindlich davon ausgehen, dass meine Nachricht beim Gericht (oder beim gegnerischen Anwalt) eingegangen ist? Oder muss ich dann noch zusätzlich irgendetwas im Protokoll überprüfen (wenn ja: was und wo genau finde ich das)?

Ist Ihre Kanzlei-Website eigentlich mehr als eine digitale Visitenkarte? Sie enthält vermutlich Ihren Namen, die Tätigkeitsschwerpunkte, Fotos vom Team und die Kontaktdaten. Diese Informationen mögen für Erstbesucher Ihres Internetauftritts zwar informativ sein, doch wer sich die Kontaktdaten abgespeichert hat, sieht meist keinen Grund mehr, die Website ein weiteres Mal aufzurufen. Geschweige denn, sie weiterzuempfehlen. Es sei denn, die Seite böte Besuchern einen Mehrwert. Das würde Ihrem Webauftritt Profil verleihen. Und die Klickzahlen in die Höhe schießen lassen. Win-Win!

Die analoge Arbeitsweise ist auf den Prüfstand zu stellen. Beginnen Sie spätestens jetzt damit, die gesamte Eingangspost einzuscannen und beA-konform abzuspeichern. Prüfen Sie, ob eine parallele Führung von Papierakten und digitalen Akten zwingend erforderlich ist. Es gibt keinen besseren Zeitpunkt, um jetzt auf eine digitale Aktenführung umzusteigen.

Welche Anwältin wünscht sich dies nicht: immer wieder von Mandant:innen wie auch Kolleg:innen oder jeder sonstigen Person wegen der eigenen Expertise oder guten Arbeit weiter empfohlen zu werden.

Fühlen Sie sich bei bestimmten Themen immer wieder hin- und hergerissen? Entscheiden Sie manchmal einfach gar nicht und reagieren dann auf das, was kommt? Oder geraten Sie aus Ratlosigkeit gelegentlich in eine Art blinden Aktionismus, der dann später neues Entscheiden notwendig macht? Es könnte an Ihrem inneren Team liegen, das sich nicht einig ist und eine klare und für Sie stimmige Entscheidung verhindert.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…