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beA Q & A: Überprüfung der Eingangsbestätigung des Gerichts

Es sind einige unserem Aufruf gefolgt und Fragen zur aktiven Nutzungspflicht des beA sind eingetroffen. Auf unseren Portalen hier und auf alles-fuer-renos.de werden wir die Fragen nach und nach beantworten. Los geht’s:

Ihre Frage

Wenn ich in meinen „Gesendet“-Ordner gehe, gibt es dort die Spalte „Übermittlungsstatus“. Wenn dort „Erfolgreich“ steht, kann ich dann verbindlich davon ausgehen, dass meine Nachricht beim Gericht (oder beim gegnerischen Anwalt) eingegangen ist? Oder muss ich dann noch zusätzlich irgendetwas im Protokoll überprüfen (wenn ja: was und wo genau finde ich das)?

Die Antwort unserer beA-Expertin Ilona Cosack

Nein, es genügt nicht, wenn in der Nachrichtenübersicht „Erfolgreich“ steht. Sie müssen die gesendete Nachricht öffnen und dann nach unten scrollen. Unterhalb des Feldes „Nachrichtentext“ finden Sie die automatisierte Eingangsbestätigung des Gerichts gem. § 130 a Abs. 5 ZPO.

 Dort heißt es: „Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist. Dem Absender ist eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.“ Maßgeblich ist also der sogenannte „Intermediär“, der Justizserver des Gerichts, unabhängig davon, wann es bei Gericht ggf. ausgedruckt wird oder dem Richter vorliegt. Bei der automatisierten Bestätigung wird der Empfänger angezeigt, danach der Übermittlungscode: 0800, der Meldungstext lautet entweder auf Englisch: „Request executed, dialog closed“ oder auf Deutsch: „Auftrag ausgeführt, Dialog beendet“. 

Danach folgt die OSCI-Nachrichten-ID, unter der die Nachricht auf dem Justizserver gespeichert wurde und der Hinweis, wann die Nachricht zugegangen ist. Zusätzlich steht dann bei Übermittlungsstatus: „Erfolgreich“. Mit einem Klick auf die dahin befindliche Lupe kann man das Übermittlungsprotokoll aufrufen: Dort wird der Eingang auf dem Justizserver sekundengenau angezeigt. 

Nach der Überprüfung sollte man direkt in der gesendeten Nachricht diese mit dem Button „Exportieren“ auf den eigenen Rechner speichern. In der ZIP-Datei, die beA dazu erstellt, befindet sich die Datei „_export.html“. In dieser Datei finden Sie dann die Zusammenfassung des Prüfprotokolls mit dem Empfänger, dem Übermittlungscode, dem Meldungstext, der OSCI-Nachrichten-ID, dem Zugegangen-Hinweis und dem Status „kein Fehler“, wenn die Nachricht erfolgreich übermittelt wurde. Die Datei „_export.html“ kann dann als PDF gespeichert und erforderlichenfalls zum Nachweis an das Gericht gesendet werden.

Wir sammeln weiterhin Ihre Fragen

Schicken Sie uns weiterhin Ihre Fragen rund um die aktive Nutzungspflicht des beA an bea@zap-verlag.de. Unsere Expertin Ilona Cosack wird ausgewählte Fragen für Sie kostenlos auf www.alles-fuer-renos.de und www.anwaltspraxis-magazin.de beantworten.

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