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Im hektischen Kanzleialltag geht die regelmäßige Prüfung der Prozessabläufe (organisatorischen Arbeitsabläufe) oftmals unter. Hierdurch manifestieren sich Abläufe, die ineffizient, unnötig und somit kostenträchtig sind. Neben dem wirtschaftlichen Schaden führen fehlerhafte Prozessabläufe zu unzufriedenen Mandanten und überlasteten Mitarbeitern und können auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Besonders im Transformationsprozess von der analogen Arbeit zur digital arbeitenden Kanzlei ist es unerlässlich, sämtliche Prozessabläufe zu analysieren, zu verstehen und auf digitale Abläufe anzupassen.
Eine dieser Schubladen, in denen die Anwaltschaft steckt, ist die der „Workaholics“. Wir sind bekannt dafür, rund um die Uhr zu arbeiten und das wird zwar allgemein als nicht besonders gesund angesehen, gleichzeitig aber auch mit irgendeiner Art von Hochachtung betrachtet – was für eine Motivation und Leistungsbereitschaft! Ganz besondere Leute! Das betrifft nicht nur Kolleginnen und Kollegen in Großkanzleien, die regelmäßig „Allnighter“ hinlegen und also nicht nur bis spät abends im Büro arbeiten, sondern gar nicht mehr nach Hause gehen und stattdessen die Sonne vor dem Bürofenster aufgehen sehen. Es betrifft auch die Anwaltschaft in mittelständischen Kanzleien oder solche, die in Einzelkanzleien tätig sind. Immer etwas zu tun, immer erreichbar, viele Fäden gleichzeitig in der Hand und immer bereit für die Extrameile.
Das Gebührenrecht ist hochkomplex. Wir nähern uns dem Thema mit der Frage des Monats. Diesmal: Was ist der Toleranzrahmen? Im Fokus steht die Bemessung der Rahmengebühren, hier am Beispiel einer Geschäftsgebühr in einer außergerichtlichen Tätigkeit. Im Video erhalten Sie die sehr einfach und verständlich erklärte Antwort von Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt.
Haben Sie sich zum Start in das Jahr 2022 vorgenommen, endlich Ihre Fall-Liste für den Fachanwaltstitel fertigzustellen? Und sind Sie fertig? Oder sind Sie aus der Fraktion „Einfach anfangen und machen, Vorsätze werden sowieso nur gebrochen“? Egal, ob Sie zu den Leuten gehören, die mit guten oder sogar festen Vorsätzen in das neue Jahr starten oder zu denen, die das überflüssig finden, weil wir schließlich das ganze Jahr über Dinge in Angriff nehmen und verändern können: Mit dem Juni geht auch die erste Hälfte des Jahres zu Ende. 6 Monate sind schon wieder vergangen - die Zeit fliegt, hat sich gewendet und hält uns auf Trab. Gute Gelegenheit für ein kurzes Atemholen.
Der Doppelpunkt ist ein Satzzeichen, das Sie vermutlich eher selten benutzen. Trotz seiner Eigenschaft als wunderbares Stilmittel ist er nicht sonderlich beliebt. Dieses Schicksal teilt er mit seinen Freunden, dem Gedankenstrich und dem Semikolon. Doch wenn Sie erstmal wissen, wo der Doppelpunkt in der Schriftsprache hingehört, könnte sich das ändern. Es ist auch ganz einfach.
Hat schonmal jemand so etwas zu Ihnen gesagt: „Ich habe Ihr Schreiben erhalten. Da merkt man ja gleich, WIE BLIND Sie durch meine Sache fliegen!“ Ich glaube nicht, dass es irgendjemanden in unserer Zunft gibt, der noch niemals mit Beschwerden oder jedenfalls Unzufriedenheit von Mandanten zu tun hatte und das liegt natürlich in der Natur der Sache. Wer über rechtliche Themen informiert, wer Menschen in Rechtsstreitigkeiten vertritt und durch Gerichtsverfahren und möglicherweise mehrere Instanzen begleitet, der hat auch manchmal schlechte Nachrichten zu überbringen oder die Botschaft, dass die tatsächliche Rechtslage nicht in allen Einzelheiten zum Rechtsempfinden der Mandantschaft passt. Direkt von Blindflügen zu sprechen, ist vielleicht eine etwas fortgeschrittene Art der Beschwerde, aber wenn wir eine Sammlung machen würden, kämen wahrscheinlich noch ganz andere Vorwürfe zutage. Mich jedenfalls hat vor einiger Zeit eine Dame mit diesem durchaus empört vorgetragenen Satz am Telefon begrüßt.
„Bei Deinen Examina nehmen die Dich mit Kusshand!“ – Thomas lässt diesen Satz seines besten Kumpels noch nachwirken, während er in der WG-Küche am dampfenden Kaffee nippt. Heute ist sein erstes Bewerbungsgespräch. Er hat sein Examen erst vor ein paar Wochen mit 12 Punkten bestanden. Direkt im Anschluss flog er mit Freunden nach Bali und zwei Tage nach seiner Rückkehr kam schon der Anruf mit der Einladung einer namhaften Kanzlei. Woher sie seine Noten kannten und seine Rufnummer hatten, weiß er nicht. Es ging Alles so unkompliziert, ein bisschen wie in einem amerikanischen Film. „Die Firma“ denkt er und grinst.
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