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Mandantenmagnet dank Mehrwert – Die informative Kanzlei-Website

Ist Ihre Kanzlei-Website eigentlich mehr als eine digitale Visitenkarte? Sie enthält vermutlich Ihren Namen, die Tätigkeitsschwerpunkte, Fotos vom Team und die Kontaktdaten. Diese Informationen mögen für Erstbesucher Ihres Internetauftritts zwar informativ sein, doch wer sich die Kontaktdaten abgespeichert hat, sieht meist keinen Grund mehr, die Website ein weiteres Mal aufzurufen. Geschweige denn, sie weiterzuempfehlen. Es sei denn, die Seite böte Besuchern einen Mehrwert. Das würde Ihrem Webauftritt Profil verleihen. Und die Klickzahlen in die Höhe schießen lassen. Win-Win!

Wie Sie das schaffen können? Mit Content, insbesondere mit Evergreen Content. Was das ist? Lesen Sie einfach weiter.

Was ist Evergreen Content?

Content Marketing ist ein Marathon, kein Sprint. Diesen Spruch liest man schon seit einigen Jahren, doch an Aktualität hat er nichts eingebüßt. Ein prominentes Google-Ranking will erarbeitet werden. Das braucht Zeit. Grundvoraussetzungen sind eine fachmännisch eingerichtete Website und eine zielführende Strategie. Hierfür ist es ratsam, sich von einem SEO-Spezialisten beraten zu lassen. Und dann geht es ans Eigentliche: den “Content”, sprich: die Texte. Wer über Suchmaschinen gefunden werden will und wessen Beiträge auf LinkedIn angeklickt werden sollen, braucht für die individuelle Zielgruppe relevante Inhalte. Eine solide Grundlage dafür bildet sogenannter Evergreen Content.

Evergreen Content sind Texte, die über einen langen Zeitraum (bestenfalls jahrelang) für ein Thema relevant bleiben, ohne regelmäßig aktualisiert oder überarbeitet werden zu müssen. Kein Evergreen Content sind z.B. Rechts-News, Informationen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen, Urteilskommentierungen und alles, was nach einigen Wochen oder Monaten schon nicht mehr aktuell ist.

Gängige Textformate für Evergreen Content sind beispielsweise FAQs (frequently asked questions), aber auch Listen oder Tipps mit nützlichen Informationen und Mehrwert für potenzielle Mandanten. Im Arbeitsrecht könnte man z.B. ein FAQ zu Rechten von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung erstellen (Muss ich meine Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch offenbaren? Welche Rechte habe ich im Falle einer Kündigung?), im Medizinrecht könnte man z.B. eine Liste mit wichtigen Tipps für Ärzte erstellen, die ihre Praxis abgeben möchten.

Mehrwert, Ranking, Sichtbarkeit – Die Vorteile von Texten mit Relevanz

Evergreen Content schlägt mit seiner zeitlosen Relevanz gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe, denn

  • die langen Texte, gespickt mit relevanten Suchbegriffen, verbessern das Ranking bei Google und lotsen mehr Besucher auf Ihre Website,
  • Website-Besuchern wird kostenloser Mehrwert geboten,
  • Sie können sich als Experte präsentieren und
  • die Texte bieten viel “snackable content” für kurze, informative Social-Media-Beiträge auf LinkedIn oder Instagram.

Falls die Kanzlei eine Spezialisierung hat (z.B. als Arbeitsrechtler die Vertretung von Arbeitnehmern oder als Medizinrechtler die Beratung von Vertragsärzten in Verfahren vor dem Zulassungsausschuss), können die Texte schwerpunktmäßig diesen Themenbereich behandeln und so eine entsprechende Mandantschaft anziehen.

Was ist bei der Erstellung von Evergreen Content zu beachten?

Evergreen Content sollte leicht verdaulich geschrieben sein, schließlich hat Ihre Zielgruppe in der Regel viel zu tun und wenig Zeit. Bei der Erstellung der Texte sind besonders folgende Punkte zu beachten:

  • Nutzen und Mehrwert für den Leser
  • Klarheit und Verständlichkeit (kein Juristendeutsch, keine “Textwüste”)
  • Aktualität der Inhalte
  • prominente Verlinkung auf der Homepage

Selbstverständlich sollte man sich auf einmal erstellten Texten nicht ausruhen, sondern die Informationsbasis sukzessive weiter ausbauen. Ergänzt wird diese Strategie noch durch regelmäßig erscheinende Blogartikel, die aktuelle rechtliche Entwicklungen und neue Urteile beleuchten. Bestenfalls werden Sie mit Ihrer Kanzlei-Website irgendwann eine DER virtuellen Anlaufstellen für erste Informationen zu einem bestimmten Themen- bzw. Rechtsbereich.

Und wer schreibt das alles?

Sie fragen sich: Wer soll die Texte für die Website schreiben? Das hängt insbesondere davon ab, wie hoch Ihr Marketingbudget und wie nachhaltig Ihre Strategie ist.

Natürlich können Sie die Texte alle selbst schreiben, wenn Sie davon überzeugt sind, das Juristendeutsch mühelos in leicht verdauliche Sätze verwandeln zu können. Wer jedoch einen vollen Terminkalender, genug Mandanten und auch noch gern sowas wie ein Privatleben und Freizeit oder gar kleinere Kinder hat, wird definitiv Wichtigeres zu tun haben und freut sich, wenn er diesen Teil des Kanzleimarketings vertrauensvoll abgeben kann.

Naheliegend ist auch, eine(n) Referendar(in) mit der Texterstellung zu betrauen. Allerdings sind Referendare ja nur temporär in der Kanzlei. Zudem sollte der- oder diejenige auch tatsächlich laienverständlich und dennoch nicht zu salopp texten können. Da Referendare aber in der Ausbildung zwei Jahre lang nach strengen Regeln formulieren müssen, können sie meist nicht so einfach in einen ansprechenden Schreibstil wechseln. Im Rahmen einer langfristigen Content-Planung ist es jedenfalls sinnvoll, eine dauerhafte Zusammenarbeit anzustreben, wenn Sie einmal jemanden gefunden haben, der die Texte in Ihrem Sinne formuliert. Das kann auch ein(e) in Teilzeit Angestellte(r)oder ein entsprechend ausgebildeter Freelancer sein.

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