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Anwaltsschriftsätze – ein Bollwerk brillanter Argumente und geschliffener Formulierungen. So scheint es. Doch inmitten des akademischen Duktus gibt es einen Fehler, der sich hartnäckig hält: das Deppenapostroph.
„Ich bin blau mit einer Prise gelb“ schrieb mir ein Mensch neulich abschließend nach der Schilderung seines Problems am Arbeitsplatz, für das er eine rechtliche Empfehlung haben wollte. Angespielt hat er damit offenbar auf das Vier Farben Modell der Persönlichkeitstypen. Er hat mich zum Schmunzeln gebracht, denn natürlich ist es auch für eine juristische Beratung oft ausschlaggebend, mit was für einem Menschen wir es zu tun haben. Schnell kann die Strategie sonst an dem eigentlichen Ziel der Person vorbeigehen, für die wir da tätig werden. Während meiner Arbeit als Trainerin für Kommunikations-Workshops kommt es oft vor, dass Teilnehmende bestimmte Persönlichkeitstypen ansprechen. In vielen Unternehmen werden dazu Schulungen für die Beschäftigten angeboten und so haben viele ein Bild dazu, welcher Typ sie selbst sind oder wo ihre Kolleginnen oder Kunden eingeordnet werden könnten. Dass jemand in die anwaltliche Beratung mit so einer Information geht, war für mich neu. Es kann aber ganz schön nützlich sein. Kennen Sie das Modell?
Es ist ganz normal und menschlich, dass wir mit dem Einen mehr und mit dem Anderen weniger auf einer Wellenlänge liegen. Das haben Sie in Ihrem Arbeitsalltag sicherlich auch schon festgestellt. Und wahrscheinlich haben auch Sie Mandant:innen bei denen es einfach passt und läuft und die Zusammenarbeit Spaß macht. Und dann gibt es andere mit denen es von Anfang an anstrengender und nervenaufreibender ist und die Kommunikation nicht so viel Spaß macht.
Der schmale Grat zwischen Meinungsfreiheit und Verletzung persönlicher Rechte beschäftigt die Gerichte immer wieder. Was geht als Satire durch, wann werden Sprachgefechte zur Beleidigung? Zuletzt haben sich das OLG Dresden und das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt, wenn spitze Spottfedern auf die Juristenzunft zielen. Die muss dann mitunter einiges einstecken. Wo die Grenzen verlaufen und wann Anwälten im Einzelfall Schadenersatz zustehen kann, greift dieser Beitrag auf.
In der zweiten Folge unseres neuen Podcasts „Urteile mit Nachhall: Römermanns Echo“ geht es um folgenden Fall: Shell wurde im Mai 2021 verurteilt, seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2019 zu senken, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Das Urteil erregte weltweit Aufmerksamkeit, weil es erstmals die Verantwortung eines Unternehmens gerichtlich festgelegt hatte. Shell ging in Berufung.
Kennen Sie das auch? Sie haben gerade alles für das Mandantengespräch am nächsten Tag vorbereitet und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Dann treffen Sie Ihren geschätzten Kollegen an der Kaffeemaschine. Er spricht Sie auf den Termin an und Sie erzählen ihm kurz Ihre Argumentationskette. Zunächst nickt er zustimmend. Doch dann stellt er zwei Punkte infrage und gibt sich skeptisch. Sie merken, wie Sie von jetzt auf gleich unsicher werden. Haben Sie ggf. doch nicht gut genug argumentiert? Hätten Sie den einen oder anderen Punkt noch besser ausarbeiten können? Verunsichert gehen Sie in Ihr Büro zurück und setzen sich doch noch einmal an die Unterlagen für den nächsten Tag.
Angestellte Anwälte wünschen es sich, ReFas mit Kindern träumen davon und Generation-Z-Referendare halten es ohnehin für selbstverständlich: die Möglichkeit, jederzeit von zuhause arbeiten zu dürfen. Die digitalen Optionen sind da und die Arbeitnehmerwünsche eindeutig, doch bislang herrscht in den meisten Kanzleien und Unternehmen grundsätzlich erstmal Anwesenheitspflicht.
Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Er schildert einen praxisrelevanten Fall, in welchem man mehrere Termine für mehrere Angelegenheiten und somit auch mehrere Reisen für verschiedene Mandanten innerhalb einer Terminsrundreise wahrnimmt. Sie erfahren im Video, wie Sie die dabei entstehenden Reisekosten richtigerweise verteilen und abrechnen können.

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