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Apostroph: Wo gehört es hin und wo nicht?

Anwaltsschriftsätze – ein Bollwerk brillanter Argumente und geschliffener Formulierungen. So scheint es. Doch inmitten des akademischen Duktus gibt es einen Fehler, der sich hartnäckig hält: das Deppenapostroph.

Was ist ein Deppenapostroph?

„Deppenapostroph“ ist die abfällige Bezeichnung für ein falsch gesetztes Apostroph. Doch man muss nicht dumm und kein „Depp“ sein, um dieses Satzzeichen falsch zu nutzen. Es ist wie mit allen Regeln in Grammatik und Rechtschreibung: zunächst einmal muss man sie kennen – und dann muss man sich dieser Regeln im Moment des Schreibens auch vergegenwärtigen.

In Kürze zusammengefasst ist ein Apostroph zulässig, …

  • Wenn das Pronomen „es“ durch „’s“ gekürzt wird, z. B. in „Wie geht’s Dir?.
  • Wenn der unbestimmte Artikel „ein“ durch „’n“ bzw. „eine(n)“ durch „’ne(n)“ gekürzt wird, wie z.B. in „Du bist ‘n Glückspilz!“ oder „Kannst Du mir ‘nen Stift leihen?
  • Wenn bei Eigennamen, die auf s, ss, ß, tz, z und x enden, das Genitiv-s ersetzt wird, so etwa in „KlausVater, FelixSchreibtischund ausnahmsweise auch in besonderen Ausnahmefällen wie „Andrea’s Buch“ (um zu verdeutlichen, dass es Andrea und nicht Andreas gehört).
  • Wenn Buchstabengruppen ersetzt werden, also z. B. Ku’damm oder D’dorf als Abkürzung für den Kurfürstendamm oder Düsseldorf.

Kein Apostroph folgt hingegen, …

  • Wenn Präposition und bestimmter Artikel verschmelzen, wie z. B. bei „ums Haus laufen, aufs Spiel setzen, ins Bett gehen“. Also nicht: „um’s Haus laufen.
  • Beim Plural-s, wie z. B. bei „CDs“, „Autos“, „DVDs“. Also bitte nicht „CD’s“, „Auto’s“, „DVD’s“.
  • Bei Namen, die weder – wie oben beschrieben – auf s, ss, ß, tz, z und x enden, noch eine Verdeutlichung notwendig machen (wie beim seltenen Ausnahmefall Andrea/Andreas), also „Heikes Akte“ und nicht „Heike’s Akte“.

Warum ist das Deppenapostroph problematisch?

In der Juristerei ist professionelles Auftreten essenziell. Kompetenz ist gefragt – gegenüber Gericht und Mandanten, mündlich wie schriftlich. Das Deppenapostroph mag nur wie ein kleiner Fehler wirken, doch die falsche Verwendung eines Satzzeichens kann den Eindruck erwecken, dass der Verfasser nicht auf Details achtet oder gar die Regeln von Rechtschreibung und Grammatik nicht beherrscht. Das kann die Kompetenz des Anwalts überschatten und das Vertrauen von Mandanten beeinträchtigen (Geht er mit meinem Fall womöglich auch so nachlässig um?).

Zugegeben, der Fehler muss erstmal vom Leser entdeckt werden und diese Regeln sind längst nicht allen bekannt – oder wichtig. Doch das Image einer Anwaltskanzlei hängt nicht nur von der juristischen Expertise ihrer Anwälte ab, sondern von Professionalität in allen Aspekten – Kommunikation eingeschlossen. Wenn sich hier Ungenauigkeit, Nachlässigkeit oder gar Unwissen zeigen, kann das (potenzielle) Mandanten abschrecken oder verstören. Das muss nicht sein.

Tipps: Wie können Anwälte das Deppenapostroph vermeiden?

  • Kenntnis der Regeln: Sie sollten die Regeln von Rechtschreibung und Grammatik kennen und sie bei der täglichen Arbeit anwenden. Dazu gehört auch das korrekte Setzen des Apostrophs (nicht: des Apostroph’s).
  • Überprüfung von Texten: Vor dem Versenden oder Veröffentlichen von Dokumenten sollten Anwälte ihre Texte sorgfältig auf Deppenapostrophe und andere Rechtschreib- und Grammatikfehler überprüfen (bzw. überprüfen lassen). Insbesondere, wenn auch die Sekretariatskraft in dem Bereich nicht absolut sattelfest und zuverlässig ist. Eine Rechtschreib- und Grammatiksoftware kann dabei helfen, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
  • Vorbild sein: Sie sollten Vorbilder für korrekte Rechtschreibung sein – ob in internen Memos, der Mandantenkorrespondenz oder in Schriftsätzen. Durch die Priorisierung präzisen schriftlichen Ausdrucks können Mitarbeiter und Mandanten angeregt werden, ebenfalls auf korrekte Rechtschreibung zu achten. Sprechen Sie mit Ihrem Team darüber.

Anwälte arbeiten inhaltlich auf einem hohen akademischen Niveau, sodass auch eine korrekte Form von ihnen erwartet wird. Eine Diskrepanz – also brillanter Inhalt, aber z. B. mehrere Grammatikfehler – würde hier negativ überraschen. Falls Sie noch unsicher sind, schauen Sie doch mal in die Artikel zu den Themen Komma, Gedankenstrich, Doppelpunkt und Semikolon rein. Dann sind Sie fit!

 

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