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Im Gespräch mit der Richterin klingt der Anwalt präzise und formell: „Hilfsweise beantragt die Klägerin …“. Wenige Stunden später, am Abendbrottisch, sagt derselbe Mann: „Gib mir mal die Butter!“ Zwei Situationen, zwei Sprachstile, beide völlig selbstverständlich. Dieses Umschalten zwischen sprachlichen Ebenen bezeichnen Sprachwissenschaftler als Code-Switching. Noch nie gehört? Ich erkläre es Ihnen in aller gebotenen Kürze, denn für Ihre anwaltliche Arbeit ist es unverzichtbar.
Insbesondere bei häufiger vorkommender nicht-planbarer Verkehrsteilnahme (z.B. als Fahrer im Rettungsdienst oder im Bereitschaftsdienst bei Feuerwehr oder THW) oder bei regelmäßiger, intensiver Verkehrsteilnahme als Berufskraftfahrer im Bereich der Personenbeförderung oder im Gütertransport ist die Gefahr eines nicht vermeidbaren Cannabismissbrauchs gegeben. Bei einem hochfrequenten Konsum und den damit in Verbindung stehenden Wartezeiten muss im Einzelfall in diesen Fällen eine substanznüchterne Verkehrsteilnahme zukünftig angezweifelt werden.
In der anwaltlichen Praxis entstehen oft emotionsgeladene Schriftwechsel – sei es mit schwierigen Mandanten, überlasteten Kollegen oder in hitzig geführten Verfahren. Der "Kollegialitätssteigerer" verwandelt unfreundliche, aggressive oder unsachliche Kommunikation in professionelle, rechtskonforme Texte. Das Besondere: Er fungiert als emotionale Entlastung und eingebaute Eskalationsbremse. Schreiben Sie ruhig erst einmal so, wie Sie es im Kampf ums Recht eigentlich sagen möchten – der Kollegialitätssteigerer macht daraus dann sachliche, wirksame Kommunikation. Ein unverzichtbares Tool für die Wahrung der Kollegialität gemäß § 43a Abs. 3 BRAO und die professionelle Außendarstellung.
Die Zusätzliche Gebühr in Nr. 4141 VV RVG enthält keinen eigenen Gebührenrahmen. Vielmehr wird auf die jeweilige Verfahrensgebühr Bezug genommen. Maßgebend ist die Rahmenmitte. Faktisch handelt es sich damit eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Mittelgebühr.
Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das der Anwalt den Beklagten vor Übernahme des Mandates hinweisen muss.
Der Bundesrat hat am 22.3.2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) verabschiedet (BR.-Drucks. 92/24 (Beschluss) v. 22.3.2024; BGBl Nr. 109 v. 27.3.2024 – in Kraft getreten am 1.4.2024) und zu einem späteren Zeitpunkt durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ergänzt (sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 16.8.2024 (BGBl Teil I Nr. 266 v. 21.8.2024)).
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