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„Nur der Tod und die Steuern sind sicher“ – um diese Kombination geht es in der neuesten Podcast-Folge. Neue gesetzliche Regelungen, Fallen bei der Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt und Chancen bei der Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften. Das alles erörtern wir mit dem Fachautor und Rechtsanwalt Christopher Riedel.
In der vierten Folge geht es um einen sehr heißen Tee. Eine Frau kaufte bei McDonald's einen Tee to go in einem Einwegbecher. Auf diesem war der Warnhinweis "VORSICHT HEISS" und ein Bild einer dampfenden Tasse zu sehen. Für den besseren Transport steckte der Einwegbecher in einem Pappbehälter. Sie hatte Durst und hob den Becher am Deckel aus dem Pappbehälter, der Deckel löste sich und der Tee landete auf ihren Oberschenkeln. Sie zog sich Verbrennungen 1. und 2. Grades zu. Was sagt das LG Oldenburg (Urteil vom 15.03.2024 - 16 O 2015/23)?
Na, haben Sie sich schon die Stulle für den nächsten Bürotag geschmiert? Oder leisten Sie sich stattdessen täglich den Mittagstisch im Restaurant um die Ecke? Ersteres macht Arbeit, letzteres kostet Geld. Ihnen mag das egal sein, weil Sie ohnehin so viel verdienen, dass die 300 EUR im Monat für den Mittagstisch nicht ins Gewicht fallen. Aber glauben Sie, Ihre Angestellten denken ähnlich großzügig? Wie würde Ihre ReFa reagieren, wenn Sie ihr zukünftig das Mittagessen zahlen würden? Würde sie dankend ablehnen? Mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil. Und, warum bieten Sie es ihr nicht an?
Psychologische Sicherheit ist seit einigen Jahren in aller Munde. Sie wurde 1999 von der Harvard-Professorin Amy Edmondson begründet und seither in unterschiedlichsten Forschungen aufgegriffen und bestätigt. Grundsätzlich gilt dabei die Überzeugung aller Mitglieder eines Teams oder einer Organisation, dass sie sich sicher genug fühlen, auch zwischenmenschliche Risiken einzugehen.
Die Frage, die Sie sich stellen dürfen, lautet demnach: Fühlen sich alle Mitarbeiter:innen in Ihrer Kanzlei sicher genug ihre Stimme zu erheben – egal wie heikel oder unangenehm ihr Thema ggf. auch ist und fühlen sie sich jederzeit gehört?
Um Ihre Kanzlei bei dem Thema besser einschätzen zu können, hilft Ihnen das Herunterbrechen der psychologischen Sicherheit in einzelne Elemente.
Quiet quitting war in den letzten Jahren in aller Munde. Doch der nächste Trend lässt nicht lange auf sich warten. Ziehen Sie sich warm an, liebe Arbeitgeber und Ausbilder: jetzt folgt das „loud quitting“ – Mitarbeiter, die wütend gehen und dabei verbrannte Erde hinterlassen. Doch in der Absicht, es dem ehemaligen Chef oder der Kanzlei heimzuzahlen, ziehen sie oft sich selbst mit in den Abgrund.
Jeden Schriftsatz wieder und wieder lesen, obwohl Sie ihn schon mehrmals für gut befunden haben. Nach einem Telefonat der Mitarbeiterin mit einem Mandanten sofort nach vorn laufen, um sich alles berichten zu lassen. Die Fristenkontrolle an die Mitarbeiterin delegieren und trotzdem bei jeder einfachen Wiedervorlage prüfen, ob sie richtig eingetragen ist. Die Gerichtsverhandlung für den nächsten Tag trotz sowieso schon guter Vorbereitung bis zum späten Abend innerlich mehrfach nochmals durchspielen, als stünde das 3. Staatsexamen an. In jeder freien Sekunde das Handy auf eingehende Mails und Nachrichten prüfen, um unmittelbar reagieren zu können. Kein Wunder, wenn Sie nach solchen Tagen dem Burnout nahe sind.
Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Er schildert ein praxisrelevantes Problem, wenn man bei der Kostenfestsetzung eine Gebühr oder Auslagen oder Ähnliches vergisst. Sie erfahren im Video anhand einer aktuellen Entscheidung, wie man Reisekosten nachträglich festsetzen kann, wann Nachfestsetzung überhaupt zulässig und welches Vorgehen dabei empfehlenswert ist.
In der vergangenen Woche fand der Deutsche Anwaltstag 2024 statt - vom 3. bis zum 5. Juni virtuell und vom 5. bis zum 7. Juni als Präsenzveranstaltung in Bielefeld.
Neben dem Rückblick auf 75 Jahre Grundgesetz wurden unter dem diesjährigen Motto „Digitale Welt“ zahlreiche zukunftsweisende Themen diskutiert, die die Rechtsbranche nachhaltig prägen werden.
In dem folgenden Videoausschnitt teilt Edith Kindermann, die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, ihre Gedanken und gibt spannende Einblicke in die Zukunft der juristischen Arbeit im digitalen Zeitalter:
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