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Die erfolgreiche Gestaltung der kanzleieigenen Ausbildung ist nicht nur davon abhängig, die Inhalte der ReNoPat­AusbV zu kennen und gekonnt in den Kanzleialltag zu integrieren. Der Erfolg der Ausbildung bzw. der Auszubildenden stellt sich vor allem dann ein, wenn viele Faktoren zusammentreffen. So kann die präzise geplante Umsetzung der Ausbildungsinhalte immer noch daran scheitern, dass es zwischenmenschlich einfach „hakt“ oder z.B. Kompetenzträger aus der Kanzlei ausscheiden, die ihr Fachwissen als Ausbilder mitnehmen und sowohl Kanzlei als auch Auszubildende dann zunächst allein gelassen sind. 
Im digitalen Zeitalter ist es bequem, von überall auch auf die Kanzleidaten zuzugreifen. So z.B. bei Gericht, im Unternehmen des Mandanten, aber auch im Café. Doch dabei lauern Gefahren, besonders in öffentlichen WLAN-Netzwerken, wie sie auch in Hotels oder Bahnhöfen angeboten werden.
So wird die Generation 65 plus gern medial vermittelt: reisefreudig, lebenslustig, digital interessiert - und der Geldbeutel ist auch gut gefüllt. Doch die „Altersmedaille“ hat eine Kehrseite: Altersarmut, Pflegebedürftigkeit und Einsamkeit betreffen viele. Der juristische Beratungsbedarf verschiebt sich, es geht um mehr als allein Rente und Testament. Viele neue Themenfäden fließen auf dem Anwaltsschreibtisch zusammen und bilden den Juristencocktail Seniorenrecht, der aus verschiedensten Rechtsgebieten gemixt ist.
Die Gewinnung und Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften sind für viele Kanzleien zur strategischen Herausforderung geworden. Wer heute ausbildet, trifft auf eine Generation, die mit neuen Werten, Erwartungen und Kompetenzen in die Arbeitswelt startet: die Generation Z. Doch was macht diese Auszubildenden eigentlich aus - und wie können Sie als ausbildende Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt Ihre Ausbildungspraxis erfolgreich darauf abstimmen? 
Die einfache Signatur – was das ist und wann und wie sie angewendet wird, haben wir bereits genauer in unserem Beitrag aus Dezember 2024 erläutert: der Namenszug am Ende eines Schriftsatzes, entweder in Textform oder aber auch als eingescannte Unterschrift. Sie reicht für Schriftsätze aus, die Berufsträger selbst mit ihrer beA-Karte oder ihrem Zertifikat aus ihrem eigenen Postfach versenden. Denn die Höchstpersönlichkeit dieses Postfaches – nur der Berufsträger selbst darf aus seinem Postfach mit seiner beA-Karte bzw. seinem Zertifikat versenden – weist die Identität des Absenders und damit zugleich die Verantwortung des Schriftsatzes nach.
Anwälte und Anwältinnen sind Organe der Rechtspflege. (Bundesrechtsanwaltskammer, Aufgaben und Ziele) Dies entspricht der Überschrift der Nr. 8a) Anhang III der KI-VO, so dass man von einer Anwendung für Kanzleien (In anderen europäischen Staaten haben Anwälte und Anwältinnen ähnliche Stellungen, so dass dies einer solchen Auslegung nicht entgegensteht.) ausgehen könnte. 
In der juristischen Praxis ist die Recherche einschlägiger Rechtsprechung eine der zeitintensivsten und zugleich wichtigsten Tätigkeiten. Die Herausforderung: KI-Chatbots neigen bei direkten Wissensfragen zu juristischen Themen häufig zu sogenannten “Halluzinationen” – sie erfinden Urteile, Aktenzeichen oder Fundstellen, die nicht existieren. Dies kann zu peinlichen Situationen mit Kolleginnen und Kollegen, vor Gericht oder erheblichen Haftungsrisiken führen. Der “Rechtsprechungsfinder” nutzt die Internetsuche-Funktion moderner KI-Tools, um tatsächlich existierende Gerichtsentscheidungen mit verifizierbaren Quellen zu finden – und minimiert dabei das Risiko erfundener Zitate erheblich.
Die Sicherheit von KI-Systemen ist ein zentrales Anliegen. Ziel ist es, Risiken für Gesundheit, Menschenrechte und öffentliche Sicherheit zu minimieren. Art. 9 KI-VO verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen zur Einführung eines Risikomanagementsystems, das den gesamten Lebenszyklus der KI umfasst.  In ErwG 47 KI-VO wird betont, dass Hochrisiko-KI-Systeme besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen, da Fehlfunktionen oder Missbrauch erhebliche Auswirkungen auf Einzelpersonen haben können.

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