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Die fortschreitende Digitalisierung bringt neben der hilfreichen Automatisierung, auch eine ganze Palette an juristischen Kopfschmerzen mit sich, ganz besonders für anwaltliche Berufsträger. Legal Tech Tools aus dem Bereich der KI und dabei insbesondere generative KI in Form von LLMs wie ChatGPT, Claude oder Gemini versprechen Effizienzsteigerung, revolutionäre Workflows und eine enorme Zeitersparnis. Doch Vorsicht: Wer sich blindlings auf diese Technologie einlässt, kann sich schnell in berufsrechtliche Grauzonen manövrieren. Denn eins ist klar: Das anwaltliche Berufsrecht hat kein Update auf „Version KI kompatibel“ erfahren.
In der digitalen Evolution der Rechtsberatung markiert der "Wissensspeicher-Assistent" einen Paradigmenwechsel: Statt bei jeder Recherche von vorne zu beginnen, bauen Sie einen dauerhaften KI-Experten für Ihr Rechtsgebiet auf. Dieser Custom AI Legal Expert wird mit Ihrer kuratierten Sammlung aus Rechtsprechung, eigenen Schriftsätzen und Fachmaterialien zu einem unverzichtbaren Teammitglied. Das Besondere: Einmal eingerichtet, wächst dieser Assistent mit jedem Fall, vergisst nie etwas und macht Ihr wertvollstes Kapital – Ihr spezialisiertes Wissen – auf Knopfdruck verfügbar. Er ist nicht nur ein Werkzeug, sondern die Transformation Ihrer Expertise in ein skalierbares digitales Asset.
Vor vielen Jahren bin ich einmal am 23. Dezember gegen 23 Uhr auf dem Fahrrad von der Kanzlei nach Hause geradelt. Das Programm, das danach zu Hause noch zu absolvieren war mit kleinen Kindern, meinem Hang zur letzten Minute und der ganzen Familie am Heiligabend bei uns, können Sie sich vielleicht vorstellen. Als ich über den Rathausplatz gefahren bin, sah ich von weitem eine Kollegin, ebenfalls auf dem Fahrrad, sicher auch auf dem Weg nach Hause, was mir gleichzeitig eine Erleichterung war – ich war also nicht die Einzige um diese Zeit – und mir mehr als absurd vorkam. Warum dachten wir, noch irgendetwas auf den Weg gebracht haben zu müssen am Tag vor Heiligabend, wenn die Diktate doch ohnehin erst nach den Feiertagen geschrieben werden und zu später Stunde versendete Faxe (ja, es ist lange her!) nicht mehr gelesen werden würden?
Die Entscheidung des Landgerichts München I wirft viele interessante Folgefragen auf. Eine ist die Relevanz der Entscheidung für das Training von großen Sprachmodellen mit Blick auf die urheberrechtliche Lage. Das grundsätzliche Ergebnis der Entscheidung – nämlich die Unterbindung der Verbreitung von Vervielfältigungen geschützter Werke ohne die Zustimmung des Urhebers – dürfte nicht zu beanstanden sein. Dennoch ist der dogmatische Weg zu diesem Ergebnis einen näheren Blick wert.
Der AI Act ist das erste umfassende KI-Gesetz und regelt neben den grundlegenden Pflichten alle Vorgaben an Anbieter, Betreiber, Bevollmächtigte, Händler und Einführer. Er gilt weit reichend für KI-Systeme und Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, darunter auch LLMs, und unterscheidet nach Risikostufen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen.
Seit nun einem Jahrzehnt unterstützt AnwaltsGebühren.Online (AGO) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dabei, Honorarabrechnungen schneller, sicherer und profitabler zu gestalten. Zum 10-jährigen Jubiläum sagen wir: Danke! Und wir feiern das gemeinsam mit Ihnen – mit einem besonderen Gewinnspiel und einem exklusiven Einblick in die Funktionen des Tools.
Der Anwendungsbereich der Gebührentatbestände im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV RVG) und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV RVG) orientiert sich an der Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsregister.
Die Gebühr Nr. 5101 VV RVG war bei Einführung des RVG für Bußgelder unter 40,00 EUR vorgesehen. Das entsprach der damaligen Punktegrenze. Erst ab Bußgeldern von 40,00 EUR fand damals eine Eintragung im Verkehrszentralregister statt. Die Eintragungsgrenze war der Anlass für die niedrigere Gebührenhöhe, wenn die Höhe des Bußgeldes 40,00 EUR nicht erreichte.
Mit Urteil des Landgerichts München I vom 11.11.2025 (Az. 42 O 14139/24) ist erstmals in Deutschland eine grundlegende Entscheidung zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von KI-Anbietern im Zusammenhang mit der Nutzung geschützter Werke beim Training Generativer KI ergangen. Klägerin war die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Beklagte waren zwei US-amerikanische Unternehmen der Unternehmensgruppe OpenAI, welche hinter dem KI-Modell ChatGPT stehen. Gegenstand des Verfahrens war die unlizenzierte Verwendung urheberrechtlich geschützter Songtexte aus dem GEMA-Repertoire als Trainingsdaten für die GPT-Modelle 4 und 4o sowie in Outputs des Chatbots.
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