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Urteile mit Nachhall: Römermanns Echo – #4 Scha­dens­er­satz wegen “Täter” Tee?!

In der vierten Folge geht es um einen sehr heißen Tee.

Eine Frau kaufte bei McDonald’s einen Tee to go in einem Einwegbecher. Auf diesem war der Warnhinweis “VORSICHT HEISS” und ein Bild einer dampfenden Tasse zu sehen. Für den besseren Transport steckte der Einwegbecher in einem Pappbehälter. Sie hatte Durst und hob den Becher am Deckel aus dem Pappbehälter, der Deckel löste sich und der Tee landete auf ihren Oberschenkeln. Sie zog sich Verbrennungen 1. und 2. Grades zu.

Was sagt das LG Oldenburg (Urteil vom 15.03.2024 – 16 O 2015/23)?

Prof. Dr. Volker Römermann kommentiert das Urteil und vergleicht es mit dem „zu-heißen-Kaffee-Fall“ aus Amerika, der in den 90er Jahren passierte.

 

 

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