Kategorie: Gebührenrecht

Gebührenrecht 2022 #10

Bei der Bewertung eines Stufenantrags ist auf die Erwartung des Antragstellers bei Einreichung seines Antrags abzustellen. Sind keine hinreichenden Anhaltspunkte gegeben, ist auf den Auffangwert des § 42 Abs. 3 FamGKG abzustellen. Das darf aber nicht dazu verleiten, vorschnell den Auffangwert anzusetzen und nicht sorgfältig zu prüfen, ob nicht doch hinreichende Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Schätzung ermöglichen. Wechselseitige Abänderungsanträge sind zu addieren.

Gebührenrecht 2022 #09

Bislang – so die überwiegende obergerichtliche Rspr. – kann Beratungshilfe nur erhalten, wer ein berechtigtes Anliegen hat. Es müssen die Voraussetzungen des BerHG vorliegen. Neben einem Bezug zum Inland und – nicht zwingend – einem Sitz in Deutschland dürfen vor allem keine anderen Hilfemöglichkeiten vorliegen. Im Bereich des Ausländerrechts sind solche vor allem im Hinblick auf die Unterstützungsleistungen des Ausländeramtes oder diverser Sozialverbände denkbar. Vorliegende Abhandlung will der Aktualität wegen das Thema beleuchten.
Eine vorgerichtlich gezahlte Geschäftsgebühr ist unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 3 RVG in der Kostenfestsetzung anzurechnen. Das setzt aber voraus, dass die Geschäftsgebühr aus dem Gegenstand der Klage gezahlt worden ist. Ist die Geschäftsgebühr aus einem anderen Gegenstand angefallen, kommt schon materiell-rechtlich eine Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV nicht in Betracht, sodass folglich § 15a Abs. 3 RVG auch nicht einschlägig sein kann.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…