Kategorie: Gebührenrecht

Gebührenrecht 2022 #12

Nach § 10 Abs. 1 RVG bedarf die ordnungsgemäße Rechnung eines Anwalts der Schriftform und damit der eigenhändigen Unterschrift. Während in Zeiten der Papierakte eine unterschriebene Kostenrechnung als Anlage bei Gericht eingereicht werden konnte oder auch die Berechnung in einem unterschriebenen anwaltlichen Schriftsatz ausreichte, funktioniert dies in Zeiten von beA nicht mehr.
Zeitlich gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig, da weder Gerichts- noch Anwaltsgebühren nach Zeitabschnitten erhoben werden. Die Unart vieler erstinstanzlicher Gerichte, dennoch gestaffelte Wertfestsetzungen vorzunehmen, lässt sich kaum ausrotten. Immer wieder müssen Beschwerdegerichte feststellen, dass solche gestaffelten Wertfestsetzungen unzulässig sind. Das OVG Bautzen hat dies jetzt auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit festgestellt.

Gebührenrecht 2022 #11

Auch in Familiensachen kommen selbstständige Beweisverfahren vor, insbesondere in Zugewinnverfahren. Ihr Verfahrenswert richtet sich nicht nach dem zu begutachtenden Objekt, sondern danach, wie sich die unterschiedlichen Bewertungen der beteiligten Ehegatten letztlich auf den Zugewinnausgleichsanspruch auswirken.

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