15.12.2022
1. Kreuz als bauliche Veränderung Die Errichtung eines 7,36 Meter hohen, mit einer Lichterkette umrandeten Kreuzes auf einem Betonfundament ist auch nach den Maßstäben des § 20 Abs. 4 WEG eine bauliche Veränderung, deren Beseitigung verlangt werden kann, selbst wenn an der betroffenen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht besteht. Denn es verleiht dem Garten den Charakter einer Gedenkstätte. LG […]