1. Reichweite der Wahrunterstellung von Parteivortrag
Unterstellt das Gericht Parteivortrag als wahr, muss es die behauptete Tatsache so übernehmen, wie sie von der Partei dargelegt wurde. Bei der Behauptung gesundheitlicher Folgen sind also nicht nur die medizinischen Befunde als solche, sondern auch die Folgen der Räumung hierauf als wahr zu unterstellen.
2. Wasseranschluss als vertraglich vereinbarte Beschaffenheit
Wird der zu den Wohnräumen gehörende Garten nicht nur mitüberlassen, sondern mitvermietet, gehört ein Wasseranschluss zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der Mietsache. Denn dann ist beiden Mietvertragsparteien daran gelegen, die Pflege und Erhaltung des Mietergartens zu gewährleisten.
3. Keine Umlage der Kosten für Rauchwarnmelder
Die Miete von Rauchwarnmeldern unterfällt nicht den sonstigen Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV. ES handelt sich vielmehr um betriebskostenrechtlich nicht umlegbare Aufwendungen.
4. Mitteilung über erste Vermietung nach umfassender Sanierung genügt
Die Mitteilung, dass eine Wohnung nach umfassender Sanierung erstmals vermietet wird, stellt eine hinreichende Auskunft nach § 556g Abs. 1a BGB dar. Erst auf Nachfrage des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB muss der Vermieter weitere Einzelheiten mitteilen.
5. Einmalige Rüge bei Staffelmiete genügt
Haben die Mietvertragsparteien eine Staffelmiete vereinbart, wirkt eine Rüge gemäß 556g Abs. 2 BGB auch ohne Wiederholung für die folgenden Staffeln.
6. Straftaten als Kündigungsgrund
Nur eigene Straftaten oder solche von Erfüllungsgehilfen des Mieters, nicht aber sonstiger Nutzer rechtfertigen eine fristlose Kündigung
7. Anspruch von Wohngemeinschaften auf Mieterwechsel
Bei einer Vermietung an eine Wohngemeinschaft können die Mieter auch ohne ausdrückliche Regelung zur Frage eines nachträglichen Mieterwechsels einen solchen beanspruchen.
8. Verweigerung der Besichtigung als Kündigungsgrund
Verweigert der Mieter trotz Vorliegens eines wichtigen Grundes (hier: behauptete Schimmelbildung im Badezimmer) die Besichtigung der Mieträume, rechtfertigt dies jedenfalls die ordentliche Kündigung.
9. Prioritätsprinzip bei der Elektromobilität
Der Mieter kann die Erlaubnis zur Installation einer Ladeeinrichtung für E – Autos durch ein Fachunternehmen auch dann verlangen, wenn die Kapazität der Versorgungsleitungen nicht für alle Mieter ausreicht. In diesem Fall gilt das Prioritätsprinzip.
10. Zulässigkeit einer Bonitätsauskunft
Bei einer Weigerung, eine Bonitätsauskunft vorzulegen, darf der Vermieter einen Ersatzmieter ablehnen, da dessen Zahlungsfähigkeit wesentliches Kriterium der Zumutbarkeit ist.
11. Keine Schriftsatzkündigung per beA
Die erneute Kündigung in einem per beA eingereichten Schriftsatz genügt nicht dem Schriftformerfordernis, wenn dieser ausgedruckt und dem Kündigungsadressaten per Post zugestellt wird.