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Wie kann Künstliche Intelligenz die erbrechtliche Beratung sinnvoll unterstützen?

Nutzungsmöglichkeiten in der erbrechtlichen Beratung

1. Fokus KI-generierte Inhalte in der erbrechtlichen Beratung

Die Nutzung von KI und die Bedeutung der KI auch im Rahmen der anwaltlichen Beratung nehmen kontinuierlich zu.[1] Mag ein Anwendungsbeispiel aus der juristischen Praxis etwa in der Vertragsgestaltung oder dem Abgleich von zwei unterschiedlichen Versionen Allgemeiner Geschäftsbedingungen auf mögliche Kollisionen noch gut funktionieren,[2] ist dies im Rahmen der erbrechtlichen Beratung durchaus kritisch,[3] mit der gebotenen Zurückhaltung und vor allem bei der konkreten Anwendung der unausweichlichen Überprüfung[4] zu betrachten. Insbesondere bei der Testamentsgestaltung stellt sich die Frage, ob die KI die Arbeit erleichtern kann und ihre Ergebnisse verwertbar sind.[5]

Praxishinweis

Es empfiehlt sich, ebenso wie in jedem Bereich rechtlicher Beratung, die genauen Vorstellungen des Mandanten zu identifizieren, die Erforderlichkeit und den Nutzen von KI für die konkrete Aufgabenstellung sorgfältig zu prüfen[6] und in diesem Zusammenhang auch gleich offen die entsprechende Umsetzung zu kommunizieren.[7] Dabei sollte berücksichtigt werden, dass viele KI-Systeme entsprechend der menschlichen Intelligenz auf ein kontinuierliches Lernen im Sinne einer Weiterentwicklung ausgerichtet sind und daher nur – auch langfristig betrachtet – sinnvoll unterstützen können, wenn eine entsprechende Rückmeldung erfolgt, die auch Korrekturen beinhaltet.[8]

 

2. Unterschiedliche Modelle mit daraus resultierender unterschiedlicher Qualität KI-generierter Inhalte

Je nach der Wahl des Systems, mit dem sich ein Nutzer von KI entscheidet zu arbeiten, ist auch zwingend die sich an das aus der Nutzung resultierende Ergebnis zu stellende Erwartung auszurichten.[9] Allgemeine Systeme sind auch nur für ein Ergebnis möglicher weiterführender Hinweise geeignet,[10] während spezifisch juristisch ausgerichtete Systeme bei entsprechend ausgefeilter und korrekter Nutzung[11] bereits dementsprechend qualifiziertere Hinweise erwarten lassen dürfen. Im Rahmen des Einsatzes der KI-Systeme (gleich welcher Art) sollten stets auch die hieraus resultierenden Pflichten bedacht werden,[12] hierbei auch und vor allem neben datenschutzrechtlichen Regelungen[13] insbesondere § 43e BRAO.[14] Hat sich ein Nutzer für die Anwendung eines KI-Systems entschieden, stellt sich auch im Erbrecht die Frage: Wie kann ein KI-System gewinnbringend für Mandant und Berater zum Einsatz kommen?

Praxishinweis

Da soweit ersichtlich für die Nutzung der KI-Systeme stets darauf verwiesen wird, dass die Nutzung bei den jeweiligen Fragestellungen eine sehr genaue Aufgabenstellung voraussetzt,[15] sollte insbesondere bei den gewerblichen Anbietern jeder juristische Berater kaufmännisch eine Kosten-Nutzen-Analyse im Blick haben. Läuft bereits die Formulierung der konkreten Aufgabenstellung darauf hinaus, die Aufgabe selbst ansatzweise zu lösen, dürfte eine Notwendigkeit der Nutzung von KI-Systemen nicht gegeben sein. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass (wiederum soweit ersichtlich und eigentlich selbstverständlich) zumindest bisher Übereinstimmung dahingehend besteht, dass jedes von dem KI-System gefundene Ergebnis in jedem Fall sorgfältig zu prüfen ist.[16]

 

3. Konkret die Nutzung im Rahmen möglicher Nachfolgeregelungen

Betrifft der Einsatz von KI-Systemen die Beratung und Ausgestaltung erbrechtlicher Nachfolgeregelungen,[17] ist insbesondere zu fragen, inwieweit hier die Nutzung der KI-Systeme den erhofften Mehrwert schaffen kann. Dabei sind vor allem die bestehenden besonderen Herausforderungen aufgrund nicht selten komplexer familiärer Strukturen und dem Erfordernis einer gewissen einfühlsamen Vermittlung von Lösungsmöglichkeiten[18] zu berücksichtigen.[19] Aus der von unterschiedlichen Verfassern vorgenommenen Auswertung u.a. auch von sog. Testamentsgeneratoren geht hervor, dass diese nicht ausreichend oder aber unvollständig zu grundlegenden Fragen Antworten geben konnten, etwa bezüglich möglicher Pflichtteilsansprüche[20] oder auch der Frage, inwieweit eine Scheidung sich auf gemeinschaftlich getroffene wechselbezügliche Verfügungen[21] auswirken kann. Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Nutzung von KI-Systemen dabei helfen möge, einfache Standardprozesse zu standardisieren, Arbeitsabläufe zu optimieren, Dienstleistungen zu verbessern und den Fokus auf die vertiefte Bearbeitung komplexer Bereiche zu richten.[22] Daher möge die Nutzung auf einfache, im Vorfeld bestehende Fragestellungen gerichtet sein und mögliche Antworten als Anregung verstanden werden, aber nicht als Lösung.[23]

 

Fazit

Die Nutzung von KI-Systemen kann auch bei der erbrechtlichen Beratung sinnvoll sein, jedoch sollten stets Aufwand und Ertrag berücksichtigt werden. Für vorbereitende, strukturierende und wiederkehrende Aufgaben[24] erscheint es möglich und sinnvoll, KI-Systeme mit dem Ziel der Effizienzsteigerung, Standardisierung und Qualitätsverbesserung[25] und vor allem mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Jedoch sollte jedem Nutzer bewusst sein, „Algorithmen sind nur so zuverlässig wie ihre Programmierer und wie das Datenfundament, von dem sie gelernt haben.“[26] Folglich kann die anwaltliche, sorgfältige Prüfung gerade auch in der erbrechtlichen Beratung nicht ersetzt werden.[27]

Dieser Text erschien erstmals in der Zeitschrift ZErb (zerb verlag).

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