Kanzleimagazin Aktuell - Alle Beiträge

Ich muss es einmal öffentlich eingestehen: Ich liebe und ich fürchte diesen Gesprächseinstieg gleichermaßen. Vor allem in meiner spärlich gesäten Freizeit.

Ich bin Anwalt, ich muss das wissen. In jeder Lebenslage und zu jedem Lebenssachverhalt kann ich mich äußern, mein Wissen einbringen, ja sogar „Recht sprechen“. Ich lebe schließlich davon.

Die Arbeit in jeder Kanzlei ist ein System von aufeinander abgestimmten und zum Teil voneinander abhängigen Tätigkeiten. Ein Zahnradsystem, welches im besten Fall störungsfrei und ohne Reibungsverluste funktioniert. Dies ist – bedingt durch interne wie externe Einflüsse – nicht automatisch vorhanden und bedarf einer entsprechenden Steuerung. Dieser Blogbeitrag soll Anregungen geben, warum jede Kanzlei um gute Prozessabläufe bemüht sein sollte, wie eine Bestandsaufnahme erfolgen kann und wie der Weg zur perfekten Organisation gestaltet werden könnte.

Nach einer Studie der Unternehmensberatung Gallup haben nur 10 Prozent aller Menschen natürliche Führungsfähigkeiten. Nur ein Bruchteil dieser Menschen entscheidet sich für ein juristisches Studium und das anschließende Referendariat und führt später als Anwalt oder Anwältin eine eigene Kanzlei. Somit ist der allergrößte Teil der Kanzleichefinnen und -chefs ohne dieses von Haus aus gegebene Talent am Start und hat auch im Rahmen der Ausbildung wenig Gelegenheit, diese Fähigkeiten zu erlernen oder auszubauen.

Geld macht nicht glücklich, heißt es. Das ist in dieser Pauschalität fragwürdig, denn Vieles, was man mit Geld kaufen oder erleben kann, kann durchaus für Glücksmomente sorgen. Ähnlich verhält es sich mit dem Spruch, dass man manche Dinge mit Geld nicht kaufen kann. Dabei hilft Geld durchaus, so manch einen gewünschten Zielzustand zu realisieren. Sobald man sich beispielsweise ein angenehmes Wohnumfeld, Bio-Produkte und gute Ärzte leisten kann, erkauft man sich damit - mittelbar - ein Stück weit auch Gesundheit.

Geld dient also als Mittel zum glücklichmachenden Zweck. Doch gilt das für jeden und universell?

Mitte 2020 befragte das Marktforschungsunternehmen Censuswide im Auftrag des Spracherkennungsspezialisten Nuance mehr als hundert Jurist:innen und IT-Entscheider:innen aus dem juristischen Bereich. Bei der Kernfrage, wie die COVID-19-Pandemie Arbeitsmethoden und -mittel verändert hat, zeigten sich vier große Herausforderungen: Produktivität, Flexibilität, Sicherheit und Employer Branding, die Attraktivität für (potenzielle) Mitarbeiter:innen.

Der Hals steht in dieser Stimmpodcast-Folge im Fokus. Wir lernen in der Übung, den Rachenraum hinten im Hals weit zu öffnen. Warum? Weil die Stimme nur so einen schönen und sympathischen Klang bekommt.

Häufig stützen Anwälte einen Antrag auf Wiedereinsetzung darauf, dass die Rechtsmittelbelehrung des Gerichts falsch war. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 24.01.2018 (Az. XII ZB 534/17) betont, dass die Belehrung dann jedoch „offenkundig falsch“ gewesen sein muss. Aber wann ist sie das? Vor allem in Familienrechtsmandaten stoßen fachfremde Anwälte schnell auf „ungewöhnliche“ Regelungen. Ein Anruf in Berlin bei Rechtsanwältin Eva Becker, die sich damit auskennt und weiß: Gerichtliche Belehrungen brauchen ein wachsames Auge.

In unserer ZAP Vorschau 18|2021 geht es um die „Große Schuldrechtsreform“, die in 2022 in Kraft tritt. Mit dieser wird in Deutschland die europäische Warenkaufrichtlinie sowie die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) umgesetzt. Es ist damit die größte Schuldrechtsreform seit 20 Jahren. Zudem erhalten Sie einen kurzen Überblick über die weiteren Inhalte der ZAP 18|2021.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…