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Im hektischen Kanzleialltag geht die regelmäßige Prüfung der Prozessabläufe (organisatorischen Arbeitsabläufe) oftmals unter. Hierdurch manifestieren sich Abläufe, die ineffizient, unnötig und somit kostenträchtig sind. Neben dem wirtschaftlichen Schaden führen fehlerhafte Prozessabläufe zu unzufriedenen Mandanten und überlasteten Mitarbeitern und können auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Besonders im Transformationsprozess von der analogen Arbeit zur digital arbeitenden Kanzlei ist es unerlässlich, sämtliche Prozessabläufe zu analysieren, zu verstehen und auf digitale Abläufe anzupassen.
Eine dieser Schubladen, in denen die Anwaltschaft steckt, ist die der „Workaholics“. Wir sind bekannt dafür, rund um die Uhr zu arbeiten und das wird zwar allgemein als nicht besonders gesund angesehen, gleichzeitig aber auch mit irgendeiner Art von Hochachtung betrachtet – was für eine Motivation und Leistungsbereitschaft! Ganz besondere Leute! Das betrifft nicht nur Kolleginnen und Kollegen in Großkanzleien, die regelmäßig „Allnighter“ hinlegen und also nicht nur bis spät abends im Büro arbeiten, sondern gar nicht mehr nach Hause gehen und stattdessen die Sonne vor dem Bürofenster aufgehen sehen. Es betrifft auch die Anwaltschaft in mittelständischen Kanzleien oder solche, die in Einzelkanzleien tätig sind. Immer etwas zu tun, immer erreichbar, viele Fäden gleichzeitig in der Hand und immer bereit für die Extrameile.
Das Gebührenrecht ist hochkomplex. Wir nähern uns dem Thema mit der Frage des Monats. Diesmal: Was ist der Toleranzrahmen? Im Fokus steht die Bemessung der Rahmengebühren, hier am Beispiel einer Geschäftsgebühr in einer außergerichtlichen Tätigkeit. Im Video erhalten Sie die sehr einfach und verständlich erklärte Antwort von Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt.
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