Kanzleimagazin Aktuell - Alle Beiträge

In der letzten Augustwoche haben auffällig viele Menschen geweint, während sie mir ihr Rechtsproblem geschildert haben. Und auffällig viele haben es so konfus vorgetragen, dass ich mehr Mühe als sonst hatte, die Frage herauszufiltern und den Sachverhalt zu sortieren. Eine kurze und nicht repräsentative Umfrage unter Kolleginnen und Kollegen in den Sozialen Medien hat ergeben: Es war bei vielen so. Und einige vermuten, dass sich das in den nächsten Monaten noch verstärken wird. Die Pandemie, die Kriege und Konflikte auf der Welt und die an vielen Stellen daraus entstandene Unsicherheit haben ihre Spuren hinterlassen und ein nicht zu unterschätzender Anteil der daraus entstandenen und entstehenden Probleme landet in den Kanzleien. Und dort sitzen ebenfalls Menschen, die durch die gleiche Zeit gegangen sind – und in der auch das eigene Leben mit dem persönlichen Auf und Ab weiterging. Wie bleiben wir in all dem gesund und zuversichtlich?
Auch so entstehen ungewöhnliche Juristenbiografien: Zu Studienbeginn konnte sich Rechtsanwalt Dr. Till Kemper nicht zwischen Archäologie und Jura entscheiden - also schrieb er sich gleich für beide Studiengänge ein. Dies befördert ihn in die komfortable Lage, Denkmäler nicht nur aus dem Blickwinkel der Paragrafenzunft zu sehen. Er kann Bauten historisch einordnen und kennt typische Fundproblematiken. Im Gespräch gräbt sich Kemper durch das Aufgabenbild von Denkmalanwälten. Es geht um Herrenhöfe mit halsbrecherischen Geländern, verzweigte Behördendickichte und mit welchen Strafen man rechnen darf, wenn man etwas ausbuddelt und einfach behält.
Anwälte müssen geschliffen formulieren können. Sei es die rhetorische Verve vor Gericht, die empathischen Worte im Mandantenschreiben oder die brillante Argumentation im Schriftsatz. Wer sich in seinen Texten jedoch in endlosen Bandwurmsätzen verzettelt, stilistisch aufgrund eines begrenzten Wortschätzchens wenig Abwechslung bietet und Komma- und Rechtschreibfehler in unglücklicher Regelmäßigkeit produziert, lenkt damit die Aufmerksamkeit vom Inhalt weg, hin zum Stil. Der Empfänger, im ungünstigsten Fall: der Richter, wird den Schriftsatz mit vorwurfsvoll hochgezogener Augenbraue lesen und sich dann seinen Teil denken. Wie heißt es im Englischen doch so schön: "You never get a second chance to make a first impression." Doch auch die Gegenseite wird hämische Freude empfinden, wenn sie derart verunglückte Schriftsätze erhält. Eine souverän formulierte Replik ist dann für sie nämlich schon die halbe Miete.
Neulich in den Sozialen Medien: Eine Rechtsanwältin hängt in der Hollywoodschaukel, die Sonne scheint, sie schaukelt gemächlich hin und her. Die Unterschrift: Ein Anwalt chillt nicht… er bereitet in Gedanken die Klage vor. Erkennen Sie sich wieder? Wie kommen Sie durch die Sommertage? Es gibt überall die tollsten Tipps zu lesen, wie wir uns bei Hitze am besten gesund halten können, wir kennen sie sowieso auch schon aus den letzten Jahren. Trinken literweise Wasser (glücklich sind wir, es unbegrenzt zur Verfügung zu haben!), essen Wassermelone und leichte Salate, bewegen uns weniger und das geschlechterübergreifend in flachen Schuhen - und manche haben ein kaltes Fußbad unter dem Schreibtisch oder die Füße auf demselben. In Verhandlungen wird allseits gern auf Roben verzichtet. Ab und zu erinnern wir uns gegenseitig an diese Dinge, das läuft, ansonsten ist die Menschheit wie immer unterschiedlicher Meinung darüber, ob Sommer nun toll ist, Hitze eher lästig oder sogar mit Blick auf das große Ganze in der Welt zunehmend beunruhigend.
Dass juristische Fachbegriffe ein subjektives und ein objektives Element aufweisen, ist AnwältIn nichts Neues. Nur beim Thema „Eilbedürftigkeit“ scheint mir dieses Wissen immer wieder abhanden zu kommen.
Es ist eines der sensibelsten Themen im Job überhaupt: Gefährdete oder alkoholkranke Mitarbeiter und Vorgesetzte. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen schätzt rund fünf Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland als alkoholabhängig, bei Führungskräften bis zu 10 Prozent. Deutliche Zahlen. So vielschichtig sich Suchtgründe und Verläufe von Abhängigkeiten auch zeigen, haben Arbeitsverdichtung, Stress und hohe Verantwortung ihren Anteil an der Entwicklung von riskanten Konsummustern. Faktoren also, die auch der Anwaltsbranche nicht fremd sind.
In den letzten zwei Jahren wurde die Arbeit aus dem "Homeoffice" salonfähig. Mandantengespräche, Gerichtsverhandlungen, Jobinterviews und Meetings wurden vom Bildschirm am heimischen Esstisch aus geführt. Diese Umgebung schien das Informelle quasi einzuladen und hat strenge Dresscodes – quasi über Nacht – gelockert.
Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt zunächst zu den Grundlagen der Anrechnung gem. § 15a Abs. 2 RVG ab dem 01.01.2021. Nachfolgend zeigt er auch anschauliche Praxisbeispiele der Anrechnung von mehreren Wertgebühren in einem familienrechtlichen Verbundverfahren sowie die Anrechnung von mehreren Rahmengebühren in einem sozialrechtlichen Fall.

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…