25.11.2023
Die im Zuge der Akteneinsichtnahme entstandene Aktenversendungspauschale ist keine notwendige Auslage der Prozessführung und wird damit nicht erstattet. (Leitsatz des Verfassers) AG Tiergarten, Beschl. v. 12.7.2023 – (327 Ds) 232 Js 312/19 29207 V (10/19) I. Sachverhalt Aktenversendungspauschale wird nicht erstattet Der Rechtsanwalt war Verteidiger des Beschuldigten. Der in Berlin ansässige Rechtsanwalt hat nach Beendigung […]