13.12.2022
1. Fehlt es an Feststellungen des Gerichts zur Sache oder sind die Feststellungen unvollständig, so ist das Revisionsgericht im Rahmen der Überprüfung einer Kosten- und Auslagenentscheidung des Tatgerichts nach Bruchteilen im allgemeinen nicht gehalten, sich die für eine Kosten- und Auslagenentscheidung nach Bruchteilen maßgeblichen Feststellungen anhand des Akteninhalts selbst zu erschließen und ggf. dann eine […]










