11.11.2022
Ersparnisse, die aus einer Tat herrühren, können mangels Gegenständlichkeit nicht nach § 73b Abs. 2 StGB an eine andere Person weitergereicht werden und unterliegen damit auch nicht der Einziehung bei ihr (entgegen BGH, Beschl. v. 1.6.2021 – 1 StR 133/21, und v. 15.1.2020 – 1 StR 529/19). (Leitsatz des Verfassers) BGH, Beschl. v. 22.8.2022 – 1 StR […]