11.11.2022
Neuerungen in § 81b StPO in Kraft getreten Am 1.10.2022 ist eine Erweiterung des § 81b StPO, der erkennungsdienstliche Maßnahmen beim Beschuldigten regelt, in Kraft getreten. Die Regelung ist durch das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VO2019/816-DG)“ vom 10.8.2021 (BGBl I, S. 3420) erweitert worden. Übersichtlich ist die Vorschrift allerdings nicht geworden. […]










