05.04.2023
1. Keine Vertretungsmacht des Verwalters für die Wohnungseigentümer Die Vertretungsmacht des Verwalters aus § 9b Abs. 1 WEG beschränkt sich auf die Wohnungseigentümergemeinschaft. Hingegen kann der Verwalter die Wohnungseigentümer etwa in Grundbuchsachen nicht vertreten. OLG München, Beschl. v. 5.8.2022 – 34 Wx 301/22 2. Geldautomat als bauliche Veränderung Die Aufstellung eines fest mit der Kellerdecke verbundenen Geldautomaten […]