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Rechtsprechungstelegramm 2023_01-02: Wohnraummietrecht

1. Kein Ersatz von Gasetagenheizungen durch Anschluss an eine zentrale Versorgung

Wird eine Wohnung mit Gasetagenheizung vermietet, so schuldet der Vermieter ihre Überlassung in funktionsfähigem Zustand. Bei Defekten kann er sich daher der Pflicht zur Instandhaltung nicht durch das Angebot entziehen, die Wohnung an die zentrale Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser anzuschließen.

BGH, Beschl. v. 19.7.2022VIII ZR 194/21

2. Ansprüche des Mieters bei Warmlaufenlassen des Autos

Lässt ein Mieter sein Fahrzeug länger als 90 Sekunden in der Tiefgarage warmlaufen, kann ein anderer Mieter hiergegen Unterlassung wegen Besitzstörung verlangen.

LG Berlin, Urt. v. 23.8.202267 S 44/22

3. Keine Untervermietung bei Verstoß gegen §§ 556d ff. BGB

Beabsichtigt der Mieter eine Untervermietung zu einer Miete, die die Grenzen der §§ 556d ff. BGB deutlich überschreitet, kann der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigern.

LG Berlin, Urt. v. 26.4.202265 S 221/21

4. Kündigung erst nach Unterlassungsklage

Der Vermieter kann das Mietverhältnis nicht sofort kündigen, wenn er die unbefugte Untervermietung lange Zeit hingenommen hat. Dann muss er zunächst eine Unterlassungsklage erheben.

LG Berlin, Urt. v. 11.10.202267 S 111/22

5. Ansprüche aus AGG gegen Mietverwalter

Der Mietinteressent kann nicht nur den Vermieter, sondern auch den Mietverwalter wegen eines Verstoßes gegen das AGG in Anspruch nehmen. Hierbei genügt die Darlegung von Indizien (hier: Schweigen auf eine Anfrage mit ausländischem Namen, Antwort bei deutschen Namen). Der Mietverwalter hat dann das Fehlen eines Verstoßes darzulegen.

LG Essen, Beschl. v. 18.5.202210 S 6/22

6. Kein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung an Flüchtlinge

Der Wunsch, ukrainischen Flüchtlingen Unterkunft zu bieten, ist kein berechtigtes Interesse gemäß § 553 Abs. 1 BGB, das die Erlaubnis zur Untervermietung gebietet.

AG München, Urt. v. 20.12.2022411 C 10539/22

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