10.10.2023
Vollziehung eines Vermögensarrests: Sicherungshypothek Das in § 111h Abs. 2 S. 1 StPO angeordnete Vollstreckungsverbot findet auf die Vollziehung eines Vermögensarrests i.S.d. § 111f StPO generell keine Anwendung. Infolgedessen wird die Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek aufgrund desselben – noch nicht ausgeschöpften – oder eines anderen Vermögensarrests nicht ausgeschlossen, wenn das Grundstück eines Beschuldigten mit einer Sicherungshypothek belastet ist, die […]









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