10.03.2026
Eine zusätzliche Verfahrensgebühr gemäß Nrn. 4141, 5115 VV RVG entsteht nicht, wenn die Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung erfolgt, selbst wenn dadurch weitere Hauptverhandlungstage entbehrlich werden. (Leitsatz des Verfassers) LG Bochum, Beschl. v. 20.12.2024 – 9 Qs 35/24 I. Sachverhalt Das AG hatte das Bußgeldverfahren gegen Betroffenen in der Hauptverhandlung nach Vernehmung eines Zeugen eingestellt, […]










