27.06.2023
Berufungsverwerfung: Ordnungsgemäße Ladung Ein in einer früheren Ladung zu einem dann verlegten Hauptverhandlungstermin erteilter Hinweis auf die Folgen unentschuldigten Ausbleibens ist für eine ordnungsgemäße Ladung i.S. des 323 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht ausreichend und rechtfertigt eine Verwerfung nach § 329 Abs. 1 StPO nicht. OLG Hamm, Beschl. v. 18.4.2023 – 3 RVs 14/23 Unfallmanipulation: Indizienkette Grundsätzlich […]










