05.07.2025
1. Der Tatort wird im Bußgeldbescheid hinreichend allein mit der Angabe des (Anhalte-)Ortes und der Straße auch dann ohne Angabe einer Hausnummer beschrieben, wenn die Straße eine Gesamtlänge von nur 700 Metern hat. 2. Ein zur Belehrung des Betroffenen verpflichtender starker Tatverdacht hinsichtlich einer Drogenfahrt besteht auch dann, wenn der Betroffene im Zeitpunkt der Durchführung […]








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