13.10.2022
1. Hat der Beschuldigte längere Zeit Meldeauflagen erfüllt, liegt ggf. keine Fluchtgefahr mehr vor. 2. Beschränkungen, die sich aus Maßnahmen nach § 116 Abs. 1 StPO ergeben, sind nur für einen angemessenen Zeitraum hinzunehmen. (Leitsätze des Verfassers) LG Paderborn, Beschl. v. 19.7.2022 – 8 Qs-43 Js 301/21-32/22 I. Sachverhalt Raubanklage mit Haftbefehl Der Angeklagten wird Raub […]






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