23.06.2023
BGH, Urt. v. 11.1.2023 – XII ZR 101/21 I. Der Fall Die Mietvertragsparteien streiten um die Zahlung von Miete. Die Beklagten mieteten für 5.000 EUR netto Räumlichkeiten von der Klägerin zur Durchführung einer Hochzeitsfeier, die am 8.8.2020 stattfinden sollte. Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 10.7.2020 waren Hochzeitsfeiern mit mehr als 50 Personen nicht zulässig. Hierauf teilten […]










