23.06.2023
1. Keine Vergemeinschaftung des Anspruchs auf Herausgabe von Unterlagen Der Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen des Bauträgers kann nicht mehr vergemeinschaftet werden, da hinsichtlich der früheren „gekorenen“ gemeinschaftsbezogenen Rechte keine Beschlusskompetenz mehr besteht. OLG Nürnberg, Urt. v. 30.3.2022 – 2 U 2777/21 2. Hauptsacheeigenschaft der Räume bei Sondereigentum am Garten Das Sondereigentum kann nach neuem […]