05.07.2025
Einstellung des Verfahrens: Antrag auf gerichtliche Entscheidung Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein und nicht nach § 152 Abs. 2 StPO, kann der Beschuldigte dies grundsätzlich nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG angreifen. BayObLG, Beschl. v. 27.3.2025 – 204 VAs 569/24 Kryptowährung: Herausgabeanspruch Eine analoge Anwendung von § 111n Abs. 1 […]









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