13.05.2026
Gegen Entscheidungen über die notwendigen Auslagen des Betroffenen nach eine Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG ist kein Rechtsmittel statthaft, auch nicht ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Form einer einfachen Beschwerde. (Leitsatz des Gerichts) LG Heidelberg, Beschl. v. 18.3.2026 – 11 Qs 1/26 I. Sachverhalt Auslagen dem Betroffenen auferlegt Durch Beschluss hat das AG das Verfahren gemäß […]










