13.02.2025
Die im Zuge der Akteneinsichtnahme entstandene Aktenversendungspauschale ist keine notwendige Auslage der Prozessführung und wird damit dem ortsansässigen Verteidiger nicht erstattet. (Leitsatz des Verfassers) AG Tiergarten, Beschl. v. 12.11.2024 – 332a OWi 64/22 I. Sachverhalt AVP nicht festgesetzt Das AG Tiergarten das Bußgeldverfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß § 260 Abs. 3 StPO i.V.m. § 46 OWiG eingestellt und […]