Unsere Frage des Monats lautet diesmal:
Welche Besonderheiten gelten bei Beratungsvergütung und ihrer Anrechnung?
Im Video erhalten Sie die Antwort von unserem Gebührenrechtsexperten und Dozenten Diplom-Rechtspfleger Thomas Schmidt. Er geht zunächst auf Grundlagen und Besonderheiten der Vergütung bei Beratungsgesprächen nach § 34 RVG ein: Vergütungsgrenzen, mehrere Beratungsgespräche, Postentgeltpauschale, Anrechnung, Form der Gebührenvereinbarung, Stundensatz.
Anschließend wird ein spezieller Fall zur Anrechnung im Arbeitsrecht vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine schwierige und umfangreiche Erstberatung und eine darauffolgende 1. Instanz mit der Anrechnung der Beratungsvergütung. Herr Schmidt erläutert dabei, wie zu verfahren ist, wenn der Gegenstand in beiden Angelegenheiten nicht derselbe ist, und wie dabei die Anrechnung richtigerweise zu erfolgen hat: Berechnung im Verhältnis der Werte oder Beachtung der Degression der Gebührentabelle.
Mehr Fragen beantworten Gebührenexperte Dipl.-Rechtspfleger Thomas Schmidt und „Gebührenpapst“ Rechtsanwalt Norbert Schneider in der RVG-Sprechstunde.










